Die Zinsen Ihres Tagesgeldkontos werden jährlich gutgeschrieben. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Jahresende direkt auf Ihr Tagesgeldkonto.
Ihren aktuellen Zinssatz entnehmen Sie bitte Ihrem Tagesgeldkonto, Sie finden diesen in Ihrer Übersicht des Bankings. Hier können Sie außerdem die bis zum aktuellen Tag angesammelten Zinsen nachvollziehen.
Bei der Bank of Scotland erhalten Neukunden und Bestandskunden immer den gleichen Zinssatz. Daher gilt auch für Ihr Tagesgeldkonto immer der Zinssatz, den Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Tagesgeld finden. Ihren aktuellen Zinssatz können Sie außerdem im Banking sehen Hier können Sie außerdem nachschauen, wie viele Zinsen Sie bis zum aktuellen Tag verdient haben.
Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt, sofern Sie Zinserträge für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten haben. Sie finden diese in der Postbox unter „Neu“, wenn die Nachricht noch nicht geöffnet wurde oder unter „Gelesen“, wenn Sie die Nachricht bereits geöffnet haben.
Ihre Jahressteuerbescheinigung stellen wir Ihnen jeweils im Januar nach Abschluss des Kalenderjahres in Ihrer Postbox im Banking zur Verfügung.
Auch nach einer Kontoschließung bleibt Ihr Login zum Banking noch bis Ende März des Folgejahres für Sie aktiv. So können Sie auch nach Kontoschließung noch Ihren Abschlusskontoauszug sowie Ihre Steuerbescheinigung abrufen und herunterladen.
Um einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen, melden Sie sich bitte im Banking an. Im Menü Service > Freistellungsauftrag können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten.
Sollten Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner steuerlich gemeinsam veranlagt sein, hinterlegen Sie bitte auch die Daten Ihres Partners.
Achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Daten, insbesondere die der Steuer-Identifikationsnummer. Bitte überprüfen Sie bei der Gelegenheit auch, ob Ihre Anschrift sowie Ihre Kontaktdaten noch aktuell sind und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.
Seit dem 01.01.2015 führen die Finanzinstitute die Kirchensteuer automatisch an die Finanzämter ab. Dafür findet ein automatischer Datenaustausch zwischen den Banken und den Finanzämtern statt, bei dem kirchensteuerbezogene Daten übermittelt werden. Die Abfrage erfolgt jeweils im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. des Jahres. Man spricht hier von einer Regelabfrage. Das Ergebnis dieser Abfrage wird anschließend für das Folgejahr angewendet. In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraums möglich. In diesem Fall wäre es eine Anlassabfrage. Mit ihr kann ein Kirchensteuerabzugsmerkmal unterjährig erstmalig oder in aktualisierter Form erhoben werden. Dafür wäre ein separater Auftrag bei uns einzureichen.
Konten von Kunden, die ein sogenanntes Kirchensteuermerkmal besitzen, werden automatisch mit der Kirchensteuer belastet, sofern die Zinserträge dem Steuerabzug unterliegen.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Erklärung des Sperrvermerks müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen. (§51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz).
Die Erklärung zum Sperrvermerk muss spätestens zum 30.06. eines Jahres beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils zum 01.09. bis 31.10.). Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich angehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.
Wenn Sie Ihren Steuersitz in einem anderen Land als Deutschland haben, informieren Sie uns bitte im Rahmen der Tagesgeldkontoeröffnung darüber. Hier werden Sie dazu aufgefordert, Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) anzugeben.
Je nachdem, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind, finden verschiedene Verfahren zum Austausch von Steuerinformationen Anwendung. Die meisten Länder folgen dem Common Reporting Standard (CRS); die USA folgen dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de.
Als Tagesgeldkunde der Bank of Scotland erhalten Sie Zinsen auf Ihr Tagesgeldguthaben. Wie diese Zinsen berechnet werden, erfahren Sie hier.
Bei der Bank of Scotland erfolgt die Zinsberechnung gemäß Nr. 5 Bedingungen Tagesgeldkonto nach der taggenauen Zinsmethode, auch act/act genannt.
Bei dieser Methode werden nicht pauschal 30 Tage pro Monat gerechnet wie bei der 30/360 Methode, sondern die Zinstage werden pro Monat so berechnet, wie sie im Kalender stehen. Für März werden zum Beispiel 31 Tage und für April 30 Tage berücksichtigt. Bei der taggenauen Zinsmethode muss darauf geachtet werden, ob die Zinsperiode, in einem Schaltjahr liegt oder nicht. Für reguläre Jahre verwendet man 365 Tage und für Schaltjahre 366 Tage als Zinsteiler. Auf diese Art wird der Zinsfaktor berechnet.
Als Tagesgeldkunde der Bank of Scotland werden Ihnen einmal im Jahr die gesammelten Zinsen für Ihre Tagesgeld-Einlagen gutgeschrieben. Die Zinszahlung erfolgt am Ende des Kalenderjahres. Bei der Zinszahlung erhalten Sie die Zinsen für Ihre Einlagen der vergangenen Zinsperiode.
Die jährliche Zinsperiode erstreckt sich vom 31.12. bis zum 30.12. des Folgejahres. Durch die Verschiebung um einen Tag im Vergleich zum Kalenderjahr entsteht für Sie als Kunde kein Nachteil, da sie in Summe ebenfalls 365 Zinstagen (Schaltjahr 366) entspricht.