Seit dem 01.01.2015 führen die Finanzinstitute die Kirchensteuer automatisch an die Finanzämter ab. Dafür findet ein automatischer Datenaustausch zwischen den Banken und den Finanzämtern statt, bei dem kirchensteuerbezogene Daten übermittelt werden. Die Abfrage erfolgt jeweils im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. des Jahres. Man spricht hier von einer Regelabfrage. Das Ergebnis dieser Abfrage wird anschließend für das Folgejahr angewendet. In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraums möglich. In diesem Fall wäre es eine Anlassabfrage. Mit ihr kann ein Kirchensteuerabzugsmerkmal unterjährig erstmalig oder in aktualisierter Form erhoben werden. Dafür wäre ein separater Auftrag bei uns einzureichen.

Konten von Kunden, die ein sogenanntes Kirchensteuermerkmal besitzen, werden automatisch mit der Kirchensteuer belastet, sofern die Zinserträge dem Steuerabzug unterliegen.