Zinserträge sind in Deutschland steuerpflichtig. Jede natürliche Person, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz hat, kann einen vom Staat bestimmten Zinsertrag mittels eines Freistellungsauftrags von der Steuer befreien. Die aktuellen Höchstgrenzen für Alleinstehende liegen bei 1.000 Euro und bei 2.000 Euro für zusammenveranlagte Lebenspartner.