Wir bedauern Ihren Verlust sehr. Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern und Sie bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen, benötigen wir von Ihnen zunächst das vollständig ausgefüllte Formular "Information über einen Todesfall", welches Sie hier finden. Bitte beachten Sie unbedingt die auf Seite 2 des Formulars aufgeführten Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.

Nach Einsendung des Formulars informieren wir Sie innerhalb einer Woche über die weiteren Schritte.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen jederzeit auch telefonisch an uns zu wenden.

Um uns über einen Todesfall zu informieren, senden Sie uns bitte das Formblatt „Information über einen Todesfall“  per Post oder per E-Mail. Bitte beachten Sie unbedingt die auf Seite 2 des Formulars aufgeführten Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.

Wenn Sie Fragen zum Befüllen des Formulars haben, können Sie  unseren Kundenservice telefonisch unter der Rufnummer (030) 280 4280 kontaktieren. 

Viele weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Serviceseite Nachlass und Vorsorge.

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen unterscheidet sich, je nachdem ob Sie von der verstorbenen Person zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall bei der Bank of Scotland bedacht wurden oder nicht.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Serviceseite, welche Unterlagen für Ihre konkrete Situation erforderlich sind. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung. 

 

Auskunft über bestehende Konten bzw. über Kontosalden erteilen wir nur an Personen, die ihre Berechtigung ausreichend nachgewiesen haben. Sobald uns ein offizieller Nachweis über die Erbeigenschaft vorliegt, kann jeder Erbe oder Teilerbe Kontoauskünfte einholen. Der Umfang des Nachweises unterscheidet sich, je nachdem ob der Verstorbene Sie zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall bedacht hat oder nicht.

Bitte lesen Sie auf unserer Serviceseite nach, welche Nachweise jeweils erforderlich sind. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung. 

Es ist leider nicht möglich, bestehende Tagesgeldkonten auf die Erben zu übertragen. Diese werden nach vollständiger Abwicklung des Nachlasses geschlossen und das Guthaben wird auf ein externes Konto des/der Erben überwiesen. Falls einer der Erben ein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland führt, kann das Guthaben auch auf dieses Konto umgebucht werden.

Laufende Kredite werden in der Regel auf den Erben oder die Erbgemeinschaft umgeschrieben.

Sie erhalten originale Dokumente und beglaubigte Kopien nach erfolgter Bearbeitung von uns unaufgefordert zurück. Einfache Kopien werden von uns nicht zurückgesendet und nach der Bearbeitung vernichtet.

 

Für eine erste Prüfung des Nachlassfalls senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte zunächst in Kopie bzw. wenn gesondert vermerkt, im Original. Einfache Kopien können Sie uns gern auch per E-Mail zusenden. 

Wir behalten uns vor, im Verlauf der Prüfung amtlich beglaubigte Kopien oder Originaldokumente anzufordern. Beglaubigte Dokumente und Originale senden Sie bitte ausschließlich per Post.

Bitte beachten Sie: Die Formulare „Auftrag zur Kontoschließung und Haftungserklärung“ und „Auftrag zur Kontoschließung“ (bei Vorliegen einer Vollmacht für den Todesfall bei der Bank of Scotland) müssen in jedem Fall im Original von allen Berechtigten unterzeichnet werden und können somit ausschließlich per Post an die Bank of Scotland gesendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite zum Thema Nachlass & Vorsorge