Auskunft über bestehende Konten bzw. über Kontosalden erteilen wir nur an Personen, die ihre Berechtigung ausreichend nachgewiesen haben. Sobald uns ein offizieller Nachweis über die Erbeigenschaft vorliegt, kann jeder Erbe oder Teilerbe Kontoauskünfte einholen. Der Umfang des Nachweises unterscheidet sich, je nachdem ob der Verstorbene Sie zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall bedacht hat oder nicht.

Bitte lesen Sie auf unserer Serviceseite nach, welche Nachweise jeweils erforderlich sind. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung.