Der Umfang der einzureichenden Unterlagen unterscheidet sich, je nachdem ob Sie von der verstorbenen Person zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall bei der Bank of Scotland bedacht wurden oder nicht.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Serviceseite, welche Unterlagen für Ihre konkrete Situation erforderlich sind. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung.