Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie unsere Produktbedingungen und sonstige Bedingungen finden Sie im Menü Service. Gern stellen wir Ihnen die jeweils gültige Fassung auf Anfrage zur Verfügung.

Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren wir Sie rechtzeitig.

Als Bank sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Kontoeröffnung oder der Kreditbeantragung Ihre Identität festzustellen. Mit dem Postident-Verfahren können Sie sich bei jeder Filiale der Deutschen Post mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Außerdem steht Ihnen der Service zur Videolegitimation zur Verfügung, mit dem Sie sich bequem von zu Hause aus per Videochat legitimieren können.

Wenn Sie bereits Kunde der Bank of Scotland sind und einen Kredit oder ein Tagesgeldkonto beantragen möchten, benötigen wir lediglich eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
 

Alle wichtigen Informationen zu Ihren Produkten bei der Bank of Scotland finden Sie in Ihrem persönlichen Banking. Hier können Sie sich jederzeit mit Ihren Zugangsdaten anmelden. Nutzen Sie das Banking auch, um Ihre persönlichen Daten bei Bedarf zu ändern oder mit uns über die sichere Postbox in Kontakt zu treten oder Nachrichten von uns abzurufen.

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten einmal vergessen oder Ihren Zugang versehentlich gesperrt haben, können Sie Ihre Zugangsdaten mit unserem Service zur Selbstentsperrung ganz einfach zurücksetzen.

Bitte beachten Sie: Für einige Funktionen senden wir Ihnen zur Sicherheit eine mTAN auf Ihr Mobiltelefon. Bitte teilen Sie uns daher jede Änderung Ihrer Mobiltelefonnummer mit. So können Sie jederzeit alle Funktionen nutzen.

Als Kunde der Bank of Scotland können Sie eine Vollmacht für den Todesfall ausstellen, die Ihren Hinterbliebenen ihm Falle Ihres Ablebens ermöglicht, auf Ihr Konto bei uns zuzugreifen. Das erforderliche Formular zum Einreichen der Vollmacht für den Todesfall finden Sie hier.

Es ist nicht möglich, eine Vollmacht zu Lebzeiten auszustellen und somit Dritten Zugriff auf Ihr Konto zu gewähren.

Außerdem werden Vorsorgevollmachten für den Betreuungsfall akzeptiert. Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Vorsorge und Nachlass finden Sie auf unserer Serviceseite.