Kann ich auch schriftlich (E-Mail/Postbox/Brief) oder telefonisch meine Zustimmung erteilen?
Die Zustimmung können Sie grundsätzlich nur in Ihrem Banking erteilen.
Bitte beachten Sie: Am Freitag, den 08.12.2023 ist unser Kundenservice ab 17 Uhr auf Grund einer betrieblichen Veranstaltung telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Alle wichtigen Informationen rund um den Jahreswechsel (u. a. Änderung/Erteilung/Löschen eines Freistellungsauftrags, Transaktionen rund um die Feiertage) finden Sie hier.
Die Zustimmung können Sie grundsätzlich nur in Ihrem Banking erteilen.