Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bei der Bank of Scotland

Barrierefreiheit ist für die Bank of Scotland mehr als eine gesetzliche Vorgabe. Sie ist ein fester Bestandteil unserer digitalen Bankdienstleistungen, die für alle zugänglich sein sollen. Wir verbessern unsere Anwendungen ständig, um sie barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel: Die digitalen Dienste sollen voll mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA oder besser übereinstimmen. 

Services der Bank of Scotland

Die Bank of Scotland ist im deutschen Privatkundengeschäft tätig. Wir bieten günstige Kreditprodukte sowie Tagesgeldkonten mit attraktiven Zinsen an.  Als reine Onlinebank ermöglichen wir unsere Produkte komplett digital zu beantragen und zu nutzen. Papierhafte Prozesse sind nur in einigen sicherheitsrelevanten Bereichen erforderlich bzw. als Alternative zu digitalen Prozessen vorhanden. 

Die folgenden Informationen, helfen Ihnen die Produkte der Bank of Scotland zu nutzen. Sie wurden nach den Vorgaben des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt. 

Sparen

Wir erklären Ihnen hier die Spar-Produkte Tagesgeld und Festgeld. 
Sie erfahren wie Sie ein Konto eröffnen und wie Sie dieses nutzen. 
Mehr über Sparen erfahren

Kredit

Wir erklären Ihnen hier die Kredit-Produkte Ratenkredit und Autokredit. 
Sie erfahren wie Sie diese beantragen und wie die Auszahlung und Rückzahlung erfolgt.

Mehr über Kredit erfahren

So macht die Bank of Scotland ihre Dienste barrierefrei

Unser Ziel: Unsere digitalen Dienste sollen voll mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA oder besser übereinstimmen. Dazu passt die Bank ihre bestehenden und neuen Anwendungen mit folgenden Schritten an: 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die digitalen Angebote der Bank of Scotland. Wir gestalten unsere digitalen Dienste barrierefrei, wie es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorschreibt. So ermöglichen wir besonders Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang. 
 
Die Anforderungen dafür ergeben sich aus § 3 BFSG und der dazugehörigen Verordnung. Sie richten sich nach Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufen A und AA. 
 
Wir achten dabei besonders darauf, dass unsere digitalen Angebote gut wahrnehmbar, leicht bedienbar, verständlich und stabil sind. 

Einschränkungen der Barrierefreiheit

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549 

Bestimmte Inhalte und Funktionen unserer Anwendung erfüllen die Vorgaben der Barrierefreiheit (WCAG 2.1 und BITV 2.0) derzeit nicht vollständig.

Diese Probleme sind auf technische Einschränkungen zurückzuführen. Wir beheben sie schrittweise durch unseren Plan zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, diese Punkte bis Juni 2025 zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert. Sie basiert auf einer internen und externen Prüfung der digitalen Dienste der Bank of Scotland. 

Alternativen und Unterstützung

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Dienste auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format zur Verfügung. Oder, wir finden alternative Möglichkeiten, wie Sie darauf zugreifen können.

Barriere melden

Senden Sie uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit bitte über das Kontaktformular. Auf diesem Weg können Sie uns auf bestehende Barrieren aufmerksam machen. Gerne können Sie auch weitere Informationen zu dem Thema Barrierefreiheit erfragen.

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