Kontoeröffnung Tagesgeld
Sobald wir Ihre Legitimation erhalten haben, prüfen unsere Mitarbeiter die Kontoeröffnung und schalten das Konto frei. In der Regel dauert dies 48 Stunden.
Im Anschluss an die erfolgreiche Kontoeröffnung erhalten Sie eine E-Mail mit allen Informationen, die Sie für die Kontoaktivierung benötigen. Das Konto kann dann direkt von Ihnen genutzt werden.
Für die Eröffnung eines Tagesgeld-Kontos bei der Bank of Scotland gelten folgende persönliche Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt, handeln im eigenen Namen und möchten das Konto privat nutzen.
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz und ein Girokonto in Deutschland.
- Sie besitzen ein Mobiltelefon mit einer deutschen SIM-Karte bzw. Mobilfunknummer.
- Sie besitzen eine gültige E-Mail-Adresse.
Das Tagesgeld-Konto der Bank of Scotland ist ein reines Onlinekonto. Das bedeutet, Kontoeröffnung und Kontoführung erfolgen ausschließlich über das Internet. Sie sollten daher Zugang zu einem eigenen Computer haben und das Internet nutzen.
Video- und PostIdent
- PostIden-Coupon, den Sie von uns erhalten
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Persönliche Anwesenheit
Sie gehen mit Ihrem PostIdent-Coupon und einem Ausweisdokument in eine Filiale der Deutschen Post. Ein Mitarbeitender prüft Ihre Identität und leitet die Bestätigung an uns weiter.
- Smartphone, Tablet oder Ihren Laptop/PC mit Webcam
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eine stabile Internet-Verbindung
Sie führen einen Videochat über das Smartphone, Tablet oder Ihren Laptop/PC mit einem Mitarbeiter von IDnow, einem von der Bank of Scotland beauftragten Unternehmen, durch und halten Ihren Ausweis in die Kamera. Dieser wird in verschiedenen Perspektiven fotografiert und nach dem Gespräch erhalten Sie zudem noch eine PIN per SMS, die Sie als Bestätigung eingeben müssen.
Kontoführung Tagesgeld
Bitte beachten Sie, dass eine Kontoführung als Gemeinschaftskonto oder Konto zu Gunsten Dritter (zum Beispiel als Mietkautionskonto oder für Minderjährige) nicht möglich ist.
Eine Mindesteinlage oder regelmäßige Einzahlungen sind nicht erforderlich – nutzen Sie ihr Tagesgeld-Konto flexibel und zu jederzeit so, wie es Ihnen gerade passt. Lediglich ab einem Guthaben von 500.000 Euro behalten wir uns vor, einen abweichenden Zinssatz mit Ihnen zu vereinbaren.
Ja, loggen Sie sich einfach in Ihren persönlichen Banking-Bereich ein. Eine Auszahlung auf Ihr Referenzkonto können Sie jederzeit über den Menüpunkt Auszahlungen ausführen veranlassen. Ein Überweisungslimit besteht hierbei nicht.
Die Kontoführung Ihres Tagesgeld-Kontos bei der Bank of Scotland ist kostenfrei. Gegebenenfalls erheben wir für bestimmte Sonderleistungen geringe Gebühren, die Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen können. Selbstverständlich informieren wir Sie, bevor wir eine kostenpflichtige Leistung erbringen.
Sofern mindestens eine Transaktion im jeweiligen Kalenderjahr auf dem Tagesgeld-Konto stattfand, wird ein Kontoauszug für das Tagesgeld-Konto in elektronischer Form erstellt. Der Kontoauszug wird jährlich im Januar zur Verfügung gestellt. Ihre Kontoauszüge finden Sie in der Postbox im Banking. Weiterhin haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich Ihre Umsätze anzeigen zu lassen.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Login zum Banking auch nach der Kontoschließung noch bis Ende März des Folgejahres für Sie aktiv bleibt. So können Sie auch nach Kontoschließung noch Ihren Abschlusskontoauszug sowie Ihre Steuerbescheinigung abrufen.
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen oder Ihren Zugang zum Tagesgeld-Konto gesperrt haben, können Sie hier Ihre Zugangsdaten zurücksetzen und anschließend neu vergeben. Bitte halten Sie dafür Ihren Benutzernamen und Ihr Mobiltelefon bereit.
Einzahlungen auf das Tagesgeld-Konto sind mit einer Überweisung von jedem deutschen Girokonto aus möglich. Dafür wird die IBAN des Tagesgeld-Kontos benötigt, welche im Banking unter dem Menüpunkt ÜBERSICHT zu finden ist.
Zinsen und Steuern Tagesgeld
Die Zinsen Ihres Tagesgeld-Kontos werden jährlich gutgeschrieben. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Jahresende direkt auf Ihr Tagesgeld-Konto.
Ihren aktuellen Zinssatz entnehmen Sie bitte Ihrem Tagesgeld-Konto. Sie finden diesen in Ihrer Übersicht des Bankings. Hier können Sie außerdem die bis zum aktuellen Tag angesammelten Zinsen nachvollziehen.
Den aktuell gültigen Tagesgeldzinssatz finden Sie auf unserer Internetseite unter Preise und Leistungen Sparen. Ihren aktuellen Zinssatz können Sie auch im Banking sehen. Hier können Sie außerdem nachschauen, wie viele Zinsen bis zum aktuellen Tag errechnet wurden.
Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt, sofern Sie Zinserträge für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten haben. Sie finden diese in der Postbox unter „Neu“, wenn die Nachricht noch nicht geöffnet wurde oder unter „Gelesen“, wenn Sie die Nachricht bereits geöffnet haben.
Ihre Jahressteuerbescheinigung stellen wir Ihnen jeweils im Januar nach Abschluss des Kalenderjahres in Ihrer Postbox im Banking zur Verfügung.
Auch nach einer Kontoschließung bleibt Ihr Login zum Banking noch bis Ende März des Folgejahres für Sie aktiv. So können Sie auch nach Kontoschließung noch Ihren Abschlusskontoauszug sowie Ihre Steuerbescheinigung abrufen und herunterladen.
Um einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen, melden Sie sich bitte im Banking an. Im Menü Service > Freistellungsauftrag können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten.
Sollten Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner steuerlich gemeinsam veranlagt sein, hinterlegen Sie bitte auch die Daten Ihres Partners.
Achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Daten, insbesondere die der Steuer-Identifikationsnummer. Bitte überprüfen Sie bei der Gelegenheit auch, ob Ihre Anschrift sowie Ihre Kontaktdaten noch aktuell sind und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.
Seit dem 01.01.2015 führen die Finanzinstitute die Kirchensteuer automatisch an die Finanzämter ab. Dafür findet ein automatischer Datenaustausch zwischen den Banken und den Finanzämtern statt, bei dem kirchensteuerbezogene Daten übermittelt werden. Die Abfrage erfolgt jeweils im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10. des Jahres. Man spricht hier von einer Regelabfrage. Das Ergebnis dieser Abfrage wird anschließend für das Folgejahr angewendet. In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraums möglich. In diesem Fall wäre es eine Anlassabfrage. Mit ihr kann ein Kirchensteuerabzugsmerkmal unterjährig erstmalig oder in aktualisierter Form erhoben werden. Dafür wäre ein separater Auftrag bei uns einzureichen.
Konten von Kunden, die ein sogenanntes Kirchensteuermerkmal besitzen, werden automatisch mit der Kirchensteuer belastet, sofern die Zinserträge dem Steuerabzug unterliegen.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Erklärung des Sperrvermerks müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen. (§51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz).
Die Erklärung zum Sperrvermerk muss spätestens zum 30.06. eines Jahres beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils zum 01.09. bis 31.10.). Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich angehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.
Wenn Sie Ihren Steuersitz in einem anderen Land als Deutschland haben, informieren Sie uns bitte im Rahmen der Tagesgeld-Kontoeröffnung darüber. Hier werden Sie dazu aufgefordert, Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) anzugeben.
Je nachdem, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind, finden verschiedene Verfahren zum Austausch von Steuerinformationen Anwendung. Die meisten Länder folgen dem Common Reporting Standard (CRS); die USA folgen dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de.
Als Tagesgeld-Kunde der Bank of Scotland erhalten Sie Zinsen auf Ihr Tagesgeld-Guthaben. Wie diese Zinsen berechnet werden, erfahren Sie hier.
Bei der Bank of Scotland erfolgt die Zinsberechnung gemäß Nr. 5 Bedingungen Tagesgeld-Konto nach der taggenauen Zinsmethode, auch act/act genannt.
Bei dieser Methode werden nicht pauschal 30 Tage pro Monat gerechnet wie bei der 30/360 Methode, sondern die Zinstage werden pro Monat so berechnet, wie sie im Kalender stehen. Für März werden zum Beispiel 31 Tage und für April 30 Tage berücksichtigt. Bei der taggenauen Zinsmethode muss darauf geachtet werden, ob die Zinsperiode, in einem Schaltjahr liegt oder nicht. Für reguläre Jahre verwendet man 365 Tage und für Schaltjahre 366 Tage als Zinsteiler. Auf diese Art wird der Zinsfaktor berechnet.
Als Tagesgeld-Kunde der Bank of Scotland werden Ihnen einmal im Jahr die gesammelten Zinsen für Ihre Tagesgeld-Einlagen gutgeschrieben. Die Zinszahlung erfolgt am Ende des Kalenderjahres. Bei der Zinszahlung erhalten Sie die Zinsen für Ihre Einlagen der vergangenen Zinsperiode.
Die jährliche Zinsperiode erstreckt sich vom 31.12. bis zum 30.12. des Folgejahres. Durch die Verschiebung um einen Tag im Vergleich zum Kalenderjahr entsteht für Sie als Kunde kein Nachteil, da sie in Summe ebenfalls 365 Zinstagen (Schaltjahr 366) entspricht.
FATCA
FATCA ist das US-amerikanische Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“. Das FATCA-Gesetz soll sicherstellen, dass US-Staatsbürger bzw. Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, den korrekten US-Steuer-Betrag bezahlen. Um dem Genüge zu tun, müssen wir Daten und Informationen über bestimmte Konten, die von US-Staatsbürgern oder in den USA steuerpflichtigen Personen geführt werden, an unsere Steuerbehörde weiterleiten. Unsere Steuerbehörde wird diese Informationen wiederum einmal pro Jahr der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service übermitteln.
Das FATCA-Gesetz soll die Steuertransparenz verbessern und verpflichtet uns dazu, Kunden, die US-Staatsbürger bzw. in den USA steuerpflichtige Personen sind, zu ermitteln, um sicherzustellen, dass sie den korrekten US-Steuer-Betrag bezahlen.
CRS ist der gemeinsame Meldestandard (Common Reporting Standard) und wurde früher als der Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information) bezeichnet.
Dieser Standard ist ein FATCA-ähnliches, globales Informationsaustauschsystem, dessen Ziel die Verhinderung der Steuerhinterziehung ist. Ebenso soll die Integrität von Steuerverfahren gewährleistet werden.
Die US-TIN ist eine von der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service verwendete Identifikationsnummer. Sie wird von der US-Sozialversicherungsbehörde Social Security Administration (SSA) oder direkt von der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service vergeben.
Falls aus den uns vorliegenden Informationen hervorgeht, dass Sie ein US-Staatsbürger bzw. eine in den USA steuerpflichtige Person sind oder eine Verbindung zu den USA haben, müssen wir mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihren US-Steuerstatus zu klären. Ferner müssen wir Sie möglicherweise kontaktieren, wenn die uns vorliegenden Informationen nicht ausreichen, um Ihren US-Steuerstatus zu klären.
Falls Sie ein US-Staatsbürger bzw. in den USA geboren sind oder in den USA steuerpflichtig sind, sind wir verpflichtet, Ihren Namen, Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) oder Ihr Geburtsdatum sowie Anschrift, Kontonummer, Kontostand bzw. -wert und Zahlungen im Zusammenhang mit Ihrem Konto bzw. Ihren Konten an die Steuerbehörden zu übermitteln.
Wenn es uns nicht möglich ist, Ihren US-Steuerstatus anhand der von Ihnen übermittelten Informationen zu klären, werden wir Sie erneut kontaktieren. Sie werden eine weitere Gelegenheit erhalten, um uns die Informationen zu übermitteln, die wir für die Klärung Ihres US-Steuerstatus benötigen.
Nein, es handelt sich bei der Übermittlung der Daten um eine gesetzliche Verpflichtung der Bank. Die Bank benötigt zur Übermittlung der Daten keine Einwilligung des Kunden. Der Kunde wird jedoch über die Übermittlung der Daten informiert.
Falls Sie der Ansicht sind, dass die in unseren Datensätzen gespeicherten Informationen nicht korrekt sind oder sich Ihre Angaben geändert haben, rufen Sie uns bitte unter der Nummer 030 280 4 280 an und wir werden Ihnen gern weiterhelfen.
Die Bank of Scotland kann ihren Kunden zu steuerlichen Angelegenheiten keine Beratung anbieten. Das schließt die Auswirkung des FATCA-Gesetzes auf Sie bzw. Ihre Konten mit ein. Sie sollten überlegen, ob Sie eine fachkundige Beratung benötigen und ob Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen müssen. Weitere Auskünfte erhalten Sie außerdem auf der Website der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service: www.irs.gov
Kontoschließung Tagesgeld
Sind Sie sicher, dass Sie Ihr Tagesgeld-Konto nicht behalten möchten? Sie können Ihr Konto auch ohne Guthaben weiterführen und jederzeit wieder nutzen, wenn Sie sparen möchten. Wenn Sie Ihr Tagesgeld-Konto schließen lassen wollen, können Sie die Kontoschließung jederzeit wie folgt beauftragen: Wenn Sie noch Zugriff auf Ihren persönlichen Banking-Bereich haben, senden Sie uns eine Postbox-Nachricht und teilen uns Ihren Kontoschließungswunsch mit. Alternativ senden Sie uns Ihren Auftrag zur Kontoschließung bitte unterschrieben per Post und im Original.
Willkommenszins
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Neueröffnung eines Tagesgeldkontos durch Neukunden. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland geführt hat.
Den Willkommens-Zins erhalten Neukunden der Bank of Scotland, die bis zum 17.06.2025 ein neues Tagesgeldkonto eröffnen. Der Willkommenszins wird auf ein Tagesgeldguthaben bis 500.000,00€ gewährt. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland geführt hat.
Die aktuell gültige Kondition und Laufzeit entnehmen Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Mit Kontoeröffnung erhalten Neukunden den Willkommens-Zins in Höhe von 3,0% p.a. für 2 Monate auf ein Tagesgeldguthaben in Höhe von maximal 500.000,00€. Danach gilt der aktuelle Tagesgeldzinssatz. Die Verzinsung des Guthabens erfolgt jeweils taggenau.
Ja, Neukunden, erhalten den Willkommens-Zins, wenn sie die Teilnahmebedingungen erfüllen. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland geführt hat.
Nein, diese Aktion richtet sich ausschließlich an Neukunden. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland geführt hat. Als Bestandskunde können Sie stattdessen eine Festgeldanlage als attraktive Alternative wählen.
Der Willkommens-Zins wird ab Kontoeröffnung im Aktionszeitraum auf bis zu 500.000,00€ gezahlt
Ihr Guthaben wird für einen Zeitraum von 2 Monaten ab Kontoeröffnung mit dem Willkommens-Zins verzinst.
Ja, Auszahlungen sind jederzeit möglich. Auszahlungen auf das Referenzkonto des Kunden oder zur Anlage auf einem Festgeldkonto verringern des Tagesgeldguthabens. Die Verzinsung des Tagesgeldguthabens erfolgt jeweils taggenau.
Während des Aktionszeitraums können jederzeit Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Diese führen zu einer Erhöhung oder Verringerung des Tagesgeldguthabens. Den Willkommens-Zins in Höhe von 3,0% p.a. für 2 Monate erhalten Sie auf ein Tagesgeldguthaben in Höhe von maximal 500.000,00€. Danach gilt der aktuelle Tagesgeldzinssatz.
Auszahlungen während des Aktionszeitraums zur Anlage auf einem Festgeldkonto bei der Bank of Scotland führen zu einer Reduktion des Tagesgeldguthabens. Das Guthaben auf dem Tagesgeldkonto wird taggenau mit dem Willkommens-Zins in Höhe von 3,0% p.a. verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen erfolgt mit der regulären Zinsgutschrift zum Jahresende oder bei Kontoschließung. Die Buchung erfolgt auf das Tagesgeldkonto. Die Gutschrift wird auf dem Kontoauszug und im Banking nicht gesondert ausgewiesen.
Das Tagesgeldguthaben wird in Höhe von maximal 500.000,00€ mit dem Willkommens-Zins verzinst.
Den Willkommens-Zins von 3,0% p.a. erhalten Sie ab dem Datum der Kontoeröffnung für 2 Monate. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt mit der regulären Zinsgutschrift zum Jahresende oder bei Kontoschließung. Die Buchung erfolgt auf dem Tagesgeldkonto. Die Gutschrift wird auf dem Kontoauszug und im Banking nicht gesondert ausgewiesen.
Es können über den gesamten Aktionszeitraum mehrere Einzahlungen getätigt werden. Alle Ein- und Auszahlungen wirken sich auf das zu verzinsende Guthaben aus. Die Verzinsung erfolgt taggenau.
Festgeld
Die Zinsen für Tages- und Festgeldkonten werden gemäß der "actual/actual"-Zinsmethode berechnet. Dabei wird die tatsächliche Anzahl der Tage im Jahr berücksichtigt. Hierbei gilt zudem „inklusive/exklusive“. Das bedeutet der Anlagetag wird in der Zinsberechnung inkludiert, der letzte Tag der Anlage wird exkludiert. Die Berechnung erfolgt auf Basis von 365 Tagen im Jahr und im Schaltjahr auf Basis von 366 Tagen. Die Zinsen werden für jeden Tag genau berechnet. Die Wertstellung der Zinsen für das Tagesgeld erfolgt am 31.12. des Jahres. Die Festgeldzinsen werden bei Laufzeitende oder jährlich auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Aufgrund der taggenauen Berechnung innerhalb der „actual/actual“-Zinsmethode hängt der tatsächliche Zinsertrag damit vom Zeitpunkt der Anlage ab. Ein Schaltjahr oder der tagemäßig kürzerer Februar haben somit einen Einfluss auf den Zinsertrag.
Beispielrechnung
Anlagebetrag: 50.000,00€
Laufzeit: 3 Monate
Zinssatz: 2,20%*
Zeitraum: 05.01.-05.04.2025
Zinstage: 90
Zinsen: 271,23€
50.000,00€ x 2,20% / 365 x 90
*Beispiel, muss nicht der aktuell gültigen Kondition entsprechen
Der Anlagebetrag inkl. der Zinsen wird nach Laufzeitende automatisch auf Ihr Tagesgeld-Konto umgebucht.
Bei Anlage des Festgeld-Kontos, bei Zinsgutschriften sowie nach Ende der Laufzeit wird ein Kontoauszug erstellt. Die Kontoauszüge werden Ihnen in der Postbox zur Verfügung gestellt.
Festgelder bis einschließlich einem Jahr Laufzeit profitieren von einer direkten Auszahlung der Zinsen zum Laufzeitende. Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgt die Zinsgutschrift jährlich direkt auf Ihr Tagesgeld-Konto.
Für die Eröffnung eines Festgeldes wird ein Referenzkonto - das Tagesgeld-Konto benötigt.
Zahlen Sie Ihren gewünschten Betrag auf Ihr Tagesgeld-Konto ein. Nachdem Sie in Ihrem Tagesgeld-Konto ein Festgeld angelegt haben, wird der angelegte Festgeldbetrag automatisch am Ende des Bankarbeitstages abgebucht. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass der anzulegende Betrag vor der Eröffnung Ihres Festgeldes auf dem Tagesgeld-Konto verfügbar ist.
Unsere aktuellen Konditionen finden Sie auf der Produktseite Festgeld
Ihre Einlagen (inkl. Festgeld) sind bei der Bank of Scotland pro Kunde bis zu einer Summe von 100.000€ geschützt.
Mit einem Festgeld-Konto können Sie, im Vergleich zum Tagesgeld-Konto, für eine festgelegte Zeit Ihr Guthaben anlegen. Für die Dauer der Laufzeit können Sie über den Anlagebetrag nicht verfügen. Für diesen Zeitraum garantieren wir Ihnen den zuvor vereinbarten Zinssatz. So wissen Sie bereits zu Beginn, wie viele Zinsen Sie mit Ihrem Festgeld-Konto erhalten.
Für die Eröffnung eines Festgeld-Kontos benötigen Sie ein Tagesgeld-Konto bei uns. Melden Sie sich einfach in Ihrem persönlichen Banking an und klicken Sie dort auf „Festgeld anlegen“. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Anlagebetrag sowie Ihre gewünschte Laufzeit mit dem dazugehörigen Zinssatz zu wählen. Ihr Festgeld-Konto wird im Anschluss für Sie angelegt und das gewünschte Guthaben automatisch spätestens am nächsten Bankarbeitstag von Ihrem Tagesgeld-Konto auf Ihr Festgeld-Konto umgebucht.
Sie bestimmen, für wie lange Sie Ihr Guthaben anlegen möchten. Sie können mehrere Festgeld-Konten bei uns führen und unterschiedliche Laufzeiten nutzen. Für diesen festgelegten Zeitraum können Sie nicht über den Anlagebetrag auf Ihrem Festgeld-Konto verfügen.
Wenn Ihr Festgeld das Ende der Laufzeit erreicht hat, wird es automatisch aufgelöst. Die Zinsen sowie der angelegte Betrag werden automatisch auf Ihr Tagesgeld-Konto überwiesen. Sie müssen nichts weiter dafür tun. Die Option der Wiederanlage bieten wir aktuell nicht an.
Vor dem Anlegen eines Festgeldes muss der Anlagebetrag auf Ihrem Tagesgeld-Konto vorhanden sein. Der angelegte Festgeldbetrag wird nach der Eröffnung Ihres Festgeldes im Banking von Ihrem Tagesgeld-Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt automatisch am Ende des Bankarbeitstages, an dem Sie das Festgeld-Konto eröffnet haben und ist ab dem darauffolgenden Bankarbeitstag auf Ihrem Festgeld-Konto sichtbar.
Wenn Sie ein Festgeld-Konto bei uns anlegen, wird es Ihnen sofort im Anschluss an die Kontoeröffnung direkt unter Ihrem Tagesgeld-Konto im Menüpunkt „Sparen“ angezeigt.
Direkt nach der Eröffnung ist Ihr Festgeld-Konto inaktiv. Dies wird Ihnen durch einen Hinweis im neu angelegten Festgeld-konto angezeigt. Die Aktivierung Ihres Festgeld-Kontos erfolgt nach dem Eingang des angelegten Festgeldbetrags. Die Abbuchung erfolgt automatisch am Ende eines jeden Bankarbeitstages direkt von Ihrem Tagesgeld-Konto. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass der anzulegende Betrag vor der Eröffnung Ihres Festgeldes auf dem Tagesgeld-Konto verfügbar ist.