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Informationen zum
Jahreswechsel 2025/26

Erreichbarkeit unseres Kundenservice

Aufgrund der Feiertage ist unsere Erreichbarkeit rund um Weihnachten und Silvester eingeschränkt. Am 23.12.2025, 29.12.2025 sowie 30.12.2025 erreichen Sie uns zu den üblichen Öffnungszeiten von 9 bis 18 Uhr.

 

Transaktionen rund um die Feiertage

Sie möchten noch vor den Weihnachtstagen eine Auszahlung auf Ihr Referenzkonto vornehmen? Dann beauftragen Sie diese bitte bis spätestens 18:30 Uhr am 22.12.2025 in Ihrem persönlichen Banking. Vor dem Jahreswechsel veranlassen Sie Ihre Auszahlung bitte bis spätestens 18:30 Uhr am 29.12.2025.

Seit dem 09.10.25 sind Banken per EU-Regelung verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Wir führen keine Zahlungsverkehrskonten (wie z. B. Girokonten). Daher findet kein Abgleich der Empfängerdaten statt. Bei Überweisungen an die Bank of Scotland kann es vorkommen, dass Ihre Hausbank einen Sicherheitshinweis anzeigt – auch wenn alle Daten korrekt sind. Sollten alle Überweisungsdaten richtig sein, kann die Überweisung dennoch vorgenommen werden. Ihre Zahlungen an uns bleiben sicher.

Da wir keine Zahlungsverkehrskonten führen, bieten wir außerdem keine Echtzeitüberweisungen an. Bereits beim Erstellen der Zahlung wird darüber informiert, dass eine Echtzeitüberweisung an uns nicht möglich ist. Wenn Sie sich an die oben genannten Fristen halten, kommen Ihre Überweisungen rechtzeitig vor den Feiertagen an.

Mehr zur Empfängerüberprüfung sowie Echtzeitüberweisung finden Sie in unseren FAQs.

 

Freistellungsauftrag

Im persönlichen Banking können Sie Freistellungsaufträge mit Gültigkeit für das Jahr 2025 bis Mittwoch, den 31.12.2025, 17 Uhr beauftragen. Danach wird die Funktion vorübergehend deaktiviert. Ab 02.01.2026 steht Ihnen die Funktion wieder wie gewohnt im Banking zur Verfügung. Freistellungsaufträge per Formular können Sie bis Freitag, den 12.12.2025 einreichen.

Wir führen automatisch Steuern für Ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen) an das Finanzamt ab. Sie müssen den Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen, damit wir den automatischen Steuerabzug vermeiden. Als Einzelperson können Sie jährlich Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag) freistellen. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von höchstens 2.000 Euro. 

Sie können Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Sie dürfen die Höchstgrenze von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro nicht überschreiten. 

Wir führen Ihre Konten als Einzelkonten und können sie steuerlich nicht verknüpfen. Daher können Ehe-/Lebenspartner keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Ein Freistellungsauftrag gilt frühestens ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten pro Kunde.

 

Zinsgutschrift

Wir schreiben Ihrem Tagesgeldkonto am 31.12.2025 die Zinsen gut, die im Jahr 2025 für Ihre Geldanlage entstanden sind. Das machen wir im Rahmen unseres Jahresabschlusses. Eine genaue Aufstellung Ihrer Zinseinkünfte und der eventuell gezahlten Steuern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. 

 

Kontoauszug

Ab Januar wird der Jahreskontoauszug zu Ihrem Tagesgeldkonto im Banking verfügbar sein. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Postbox. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihr Kontoauszug online zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen werden die Kontoauszüge für unsere Kunden schrittweise bis Ende Januar 2026 online bereitgestellt.

Jahressteuerbescheinigung 2025

Sie finden die Jahressteuerbescheinigung in Ihrer persönlichen Postbox im Banking. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Diese kann online abgerufen, auf dem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden. Das Hochladen der Steuerbescheinigung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2026.

Information für Kirchensteuerpflichtige

Hat sich der Status Ihrer Religionszugehörigkeit im Jahr 2025 geändert? Dann können Sie uns mit einer Anlassabfrage beauftragen. Damit können wir Ihren aktuellen Kirchensteuerstatus für zukünftige Zinsausschüttungen berücksichtigen. Andernfalls nutzen wir den Kirchensteuerstatus, den wir vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Diesen Status haben wir im Rahmen der Regelabfrage erhalten.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Damit wir den Steuerabzug auf Kapitalerträge für Sie aussetzen können, ist die Vorlage der NV-Bescheinigung erforderlich.

Senden Sie uns diese bitte im Original oder in Kopie per E-Mail oder Brief zu. Bitte beachten Sie mit Blick auf den Schutz Ihrer Daten, dass es sich bei der Einreichung per E-Mail um einen ungesicherten Kanal handelt.

Unsere Postanschrift lautet:

Bank of Scotland
Kundenservice/NV
10886 Berlin

Die Berücksichtigung Ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen per Postbox in Ihrem Banking.

Sofern Sie uns bereits eine für das Jahr 2025 gültige Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich.

Abschaffung Solidaritätszuschlag

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt nicht für Kapitalerträge. Wenn für Ihre Zinserträge Abgeltungssteuer anfällt, zahlen Sie weiterhin den Solidaritätszuschlag. Diese führen wir weiterhin automatisch an das Finanzamt ab.

Die Bank of Scotland wünscht Ihnen schöne Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

  
 
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