Freistellungsauftrag
Freistellungsaufträge, welche online veranlasst werden können, können Sie bis Dienstag, den 31.12.2024, 18 Uhr in Ihrem persönlichen Banking-Bereich unter dem Menüpunkt Service > Freistellungsauftrag beauftragen. Freistellungsaufträge, welche per Formular beantragt werden müssen, können Sie bis Freitag, den 13.12.2024 einreichen.
Wir führen automatisch Steuern für Ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen) an das Finanzamt ab. Sie müssen den Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen, damit wir den automatischen Steuerabzug vermeiden. Als Einzelperson können Sie jährlich Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag) freistellen. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von höchstens 2.000 Euro.
Sie können Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Sie dürfen die Höchstgrenze von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro nicht überschreiten.
Wir führen Ihre Konten als Einzelkonten und können sie steuerlich nicht verknüpfen. Daher können Ehe-/Lebenspartner keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Ein Freistellungsauftrag gilt frühestens ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten pro Kunde.
Zinsgutschrift
Wir schreiben Ihrem Tagesgeldkonto am 31.12.2024 die Zinsen gut, die im Jahr 2024 für Ihre Geldanlage entstanden sind. Das machen wir im Rahmen unseres Jahresabschlusses. Eine genaue Aufstellung Ihrer Zinseinkünfte und der eventuell gezahlten Steuern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
Kontoauszug
Ab Januar wird der Jahreskontoauszug zu Ihrem Tagesgeldkonto im Banking verfügbar sein. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Postbox. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihr Kontoauszug online zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen werden die Kontoauszüge für unsere Kunden schrittweise bis Ende Januar 2025 online bereitgestellt.
Jahressteuerbescheinigung 2024
Die Jahressteuerbescheinigung stellen wir unseren Kunden als Download in Ihrer persönlichen Postbox im Banking unter dem Menüpunkt Postbox zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Diese kann online abgerufen, aber auch auf dem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden. Das Hochladen der Steuerbescheinigung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2025.
Information für Kirchensteuerpflichtige
Hat sich der Status Ihrer Religionszugehörigkeit im Jahr 2024 geändert? Dann können Sie uns mit einer Anlassabfrage beauftragen, damit wir Ihren aktuellen Kirchensteuerstatus für zukünftige Zinsausschüttungen berücksichtigen können. Andernfalls nutzen wir den Kirchensteuerstatus, den wir vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Diesen Status haben wir im Rahmen der Regelabfrage erhalten.
Abschaffung Solidaritätszuschlag
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt nicht für Kapitalerträge. Sie müssen weiterhin auf Ihre Kapitalerträge Solidaritätszuschlag zahlen, wenn für Ihre Zinserträge die Abgeltungssteuer anfällt. Diese führen wir weiterhin automatisch an das Finanzamt ab.
Die Bank of Scotland wünscht Ihnen ein gesundes neues Jahr!
