Freistellungsauftrag
Freistellungsaufträge können Sie direkt in Ihrem persönlichen Banking-Bereich unter dem Menüpunkt Service > Freistellungsauftrag online einreichen. Der Wechsel von Einzel- zu gemeinschaftlichen Freistellungsaufträgen oder von gemeinschaftlichen zu Einzelfreistellungsaufträgen ist nur per Formular möglich.
Wir führen automatisch Steuern auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen) an das Finanzamt ab. Ein gültiger Freistellungsauftrag muss rechtzeitig vorliegen. Nur so kann ein Steuerabzug vermieden werden.
Als Einzelperson können Sie Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr (Sparer-Pauschbetrag) freistellen. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von bis zu 2.000 € jährlich.
Eine Verteilung des Sparerpauschbetrags auf mehrere Kreditinstitute ist möglich. Dabei darf die Höchstgrenze von 1.000 bzw. 2.000 € insgesamt jedoch nicht überschritten werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Konten grundsätzlich als Einzelkonten führen und eine steuerliche Verknüpfung nicht möglich ist. Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten eines Kunden.
Beanspruchung Ihres Freistellungsauftrags bei unterjährigen Zinszahlungen
Wenn Sie Festgeld angelegt haben, kann dieses unterjährig fällig werden. Die Zinsen werden dann am Tag der Fälligkeit auf Ihrem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag hinterlegt haben, wird dieser zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihres Festgeldes unterjährig bereits beansprucht.
Ihre bereits freigestellten Erträge für das aktuelle Kalenderjahr finden Sie in Ihrem Banking unter Service > Freistellungsauftrag.
Zinsgutschrift
Die Zinsen für Ihr Tagesgeldkonto werden einmal pro Jahr gutgeschrieben. Das bedeutet: Am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie die Zinsen, die im Laufe des Jahres auf Ihre Geldanlage angefallen sind. Eine Übersicht über Ihre Zinserträge und eventuell gezahlte Steuern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
Festgelder bis einschließlich einem Jahr Laufzeit profitieren von einer direkten Auszahlung der Zinsen zum Laufzeitende.
Kontoauszug
Seit Januar ist der Jahreskontoauszug zu Ihrem Tagesgeldkonto im Banking verfügbar. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Postbox. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihr Kontoauszug online zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen kann die Bereitstellung gestaffelt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Kontoauszug spätestens bis Ende Januar des Folgejahres zur Verfügung steht.
Jahressteuerbescheinigung
Die Jahressteuerbescheinigung stellen wir unseren Kunden als Download in Ihrer persönlichen Postbox im Banking unter dem Menüpunkt Postbox zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Diese kann online abgerufen, aber auch auf dem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Bereitstellung erfolgt im Laufe des 1. Quartals des Folgejahres.
Information für Kirchensteuerpflichtige
Hat sich der Status Ihrer Religionszugehörigkeit geändert? Dann können Sie uns mit einer Anlassabfrage beauftragen, damit wir Ihren aktuellen Kirchensteuerstatus für zukünftige Zinsausschüttungen berücksichtigen können. Andernfalls nutzen wir den Kirchensteuerstatus, den wir vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Diesen Status haben wir im Rahmen der Regelabfrage erhalten.
Abschaffung Solidaritätszuschlag
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt nicht für Kapitalerträge. Sie müssen weiterhin auf Ihre Kapitalerträge Solidaritätszuschlag zahlen, wenn für Ihre Zinserträge die Abgeltungssteuer anfällt. Diese führen wir weiterhin automatisch an das Finanzamt ab.
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.