Erreichbarkeit unseres Kundenservice

Aufgrund der Feiertage ist unsere Erreichbarkeit rund um Weihnachten und Silvester eingeschränkt: Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kundenservice am 24.12.2021 sowie am 31.12.2021 geschlossen bleibt. Vom 27.12.2021 bis zum 30.12.2021 erreichen Sie uns zu den üblichen Öffnungszeiten von 9 bis 18 Uhr.

Transaktionen rund um die Feiertage

Wenn Sie noch vor den Weihnachtsfeiertagen eine Auszahlung vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto tätigen möchten, beauftragen Sie diese bitte bis spätestens 18:30 Uhr am 22.12.2021 in Ihrem persönlichen Banking. Auszahlungen, die vor dem Jahreswechsel Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben werden sollen, veranlassen Sie bitte bis spätestens 18:30 Uhr am 29.12.2021.

Freistellungsauftrag

Für Ihre Kapitalerträge, z. B. Zinszahlungen, führen wir automatisch Steuern an das Finanzamt ab. Um den automatischen Steuerabzug zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen.

Als Einzelperson können Sie Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 Euro (Sparer-Pauschbetrag) jährlich freistellen. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von maximal 1.602 Euro.

Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen, aber die gesetzliche Höchstgrenze von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro darf nicht überschritten werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages für Ehe-/Lebenspartner nicht möglich ist, da unsere Konten als Einzelkonten geführt werden und steuerlich nicht verknüpft werden können. Ein Freistellungsauftrag gilt frühestens ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten pro Kunde.

Freistellungsaufträge, welche online veranlasst werden können, können Sie bis Freitag, den 31.12.2021, 18 Uhr in Ihrem persönlichen Banking-Bereich unter dem Menüpunkt Service > Freistellungsauftrag beauftragen. Freistellungsaufträge, welche per Formular beantragt werden müssen, können Sie bis Freitag, den 17.12.2021 einreichen.

Information für Kirchensteuerpflichtige

Hat sich der Status Ihrer Religionszugehörigkeit im Jahr 2021 geändert? Dann können Sie uns mit einer Anlassabfrage beauftragen, damit wir Ihren aktuellen Kirchensteuerstatus für zukünftige Zinsausschüttungen berücksichtigen können. Andernfalls wird der Kirchensteuerstatus der Regelabfrage angewendet, den wir vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt haben.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Sollte Ihnen vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt worden sein, senden Sie diese bitte im Original oder als einfach beglaubigte Kopie bis Mitte Dezember an folgende Anschrift:

Bank of Scotland
Kundenservice/NV
10886 Berlin

Die Bescheinigung wird anschließend umgehend an Sie zurückgesandt. Die Berücksichtigung Ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen per Postbox in Ihrem Banking.

Sofern Sie uns bereits eine für das Jahr 2021 gültige Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich.

Jahressteuerbescheinigung 2021       

Die Jahressteuerbescheinigung stellen wir unseren Kunden als Download in Ihrer persönlichen Postbox im Banking unter dem Menüpunkt Postbox zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Diese kann online abgerufen, aber auch auf dem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden. Das Hochladen der Steuerbescheinigung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2022.

Abschaffung Solidaritätszuschlag

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt nicht für Kapitalerträge. Sie müssen weiterhin auf Ihre Kapitalerträge Solidaritätszuschlag zahlen, wenn für Ihre Zinserträge die Abgeltungssteuer anfällt. Diese führen wir weiterhin automatisch an das Finanzamt ab.

Zinsgutschrift

Die für das Jahr 2021 aufgelaufenen Zinsen für Ihre Geldanlage auf dem Tagesgeldkonto werden Ihnen im Rahmen unseres Jahresabschlusses am 31.12.2021 auf Ihrem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Eine genaue Auflistung der Zinseinkünfte und der ggf. abgeführten Steuern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug.

Zinsgutschrift Bonuszins

Wenn Sie an der Bonuszinsaktion teilgenommen haben, werden die Bonuszinsen ebenfalls dem Tagesgeldkonto am Jahresende gutgeschrieben. Es erfolgt ein gesonderter Ausweis auf dem Kontoauszug.

Kontoauszug

Ab Januar wird der Jahreskontoauszug zu Ihrem Tagesgeldkonto im Banking verfügbar sein. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Postbox. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihr Kontoauszug online zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen werden die Kontoauszüge für unsere Kunden schrittweise bis Ende Januar 2022 online bereitgestellt.

Die Bank of Scotland wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit. Kommen Sie gut und gesund in das neue Jahr!