Ab wann kann ich das neue Banking nutzen?
Seit dem 22. Juni 2020 steht Ihnen ein aktualisiertes Banking zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Login einen neuen Benutzernamen erhalten und Ihr Passwort neu vergeben.
Aktuell erreichen uns viele Rückfragen zum Freistellungsauftrag des Jahres 2022:
Die Freistellungsaufträge wurden von uns am 01.01.2023 automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben erhöht. Bei der Zinszahlung am 31.12.2022 wurde der Freistellungsbetrag für 2022 berücksichtigt. Die wichtigsten Infos dazu haben wir > hier für Sie zusammengefasst.
Seit dem 22. Juni 2020 steht Ihnen ein aktualisiertes Banking zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Login einen neuen Benutzernamen erhalten und Ihr Passwort neu vergeben.