Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Freibeträge für die Einkünfte aus Kapitalerträgen zum 01.01.2023 erhöht werden. Gemäß § 52 Abs. 43 EStG sind wir dazu verpflichtet, bereits bestehende Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % anzupassen. Diese Anpassung haben wir am 01.01.2023 vorgenommen.

Bei der Zinszahlung am Ende des Kalenderjahres 2022 wurde der für 2022 hinterlegte Freistellungsauftrag berücksichtigt, der demnach geringer ist als der aktuell im Banking ersichtliche Freistellungsauftrag.

Beispiel:

Ihr hinterlegter Freistellungsauftrag am 31.12.2022 betrug 50 Euro. Sie erhielten Kapitalerträge in Höhe von 60 Euro. In diesem Fall wird der Freistellungsauftrag voll in Anspruch genommen und die Differenz in Höhe von 10 Euro wird versteuert. Dies wird so in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

Durch die automatischen Anpassung des Freibetrags am 01.01.2023 erhöht sich Ihr hinterlegter Freistellungsauftrag um 24,844 % auf 63 Euro. Diesen Betrag finden Sie in Ihrem Banking unter dem Punkt Service > Freistellungsauftrag. Dieser wird allerdings erst für Zinszahlungen ab dem 01.01.2023 berücksichtigt.

Auf der Jahressteuerbescheinigung wird in diesem Fall der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 50 Euro ausgewiesen. Im Banking sehen Sie bereits den ab 01.01.2023 gültigen Betrag in Höhe von 63 Euro.

Zinserträge sind in Deutschland steuerpflichtig. Jede natürliche Person, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz hat, kann einen vom Staat bestimmten Zinsertrag mittels eines Freistellungsauftrags von der Steuer befreien. Die aktuellen Höchstgrenzen für Alleinstehende liegen bei 1.000 Euro und bei 2.000 Euro für zusammenveranlagte Lebenspartner.

Um einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen, melden Sie sich bitte im Banking an. Im Menü Service > Freistellungsauftrag können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten.

Sollten Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner steuerlich gemeinsam veranlagt sein, hinterlegen Sie bitte auch die Daten Ihres Partners.

Die Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags für Ehepartner/Lebenspartner ist nicht möglich. Die Tagesgeldkonten der Bank of Scotland werden ausschließlich als Einzelkonten geführt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine steuerliche Verknüpfung zweier Einzelkonten nicht erfolgen kann. Damit Ihre Zinserträge trotzdem steuerfrei bleiben, bitten wir Sie, uns jeweils einen Freistellungsauftrag pro Einzelkonto zu erteilen.

Achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Daten, insbesondere die der Steuer-Identifikationsnummer. Bitte überprüfen Sie bei der Gelegenheit auch, ob Ihre Anschrift sowie Ihre Kontaktdaten noch aktuell sind und aktualisieren Sie diese bei Bedarf.

Einen bestehenden Freistellungsauftrag können Sie ebenfalls im Banking unter Service > Freistellungsauftrag ändern oder löschen. Dort haben Sie die Möglichkeit den Freistellungsbetrag, Ihre Steueridentifikationsnummer sowie das Jahr der Befristung anzupassen. Im Falle einer gemeinschaftlichen Veranlagung, können Sie dort ebenfalls die Daten Ihres Ehepartners ändern.

Ein Wechsel von einem bestehenden Freistellungsauftrag für eine Einzelperson zu einem gemeinsamen Freistellungsauftrag oder umgekehrt, ist im Banking nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular und senden Sie uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail im Anhang zu. Nach erfolgreicher Bearbeitung bestätigen wir Ihnen die Änderung in der Postbox im Banking.