Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Freibeträge für die Einkünfte aus Kapitalerträgen zum 01.01.2023 erhöht werden. Für Alleinstehende wird die Höchstgrenze von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben, für zusammenveranlagte Lebenspartner von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Sie müssen nichts tun. Bereits bestehende Freistellungsaufträge werden wir zum 01.01.2023 automatisch wie folgt anpassen:

  • Sofern Sie den maximalen Betrag von 801 Euro erteilt haben, passen wir diesen auf 1.000 Euro an.
  • Sofern Sie den maximalen Betrag von 1.602 Euro erteilt haben, passen wir diesen auf 2.000 Euro an.
  • Liegt Ihr erteilter Freistellungsauftrag unter der möglichen Höchstgrenze, erhöhen wir den Freistellungsbetrag prozentual um 24,844%.

 

Beispiel:

Ein erteilter Freistellungsauftrag in Höhe von 200 Euro erhöht sich ab dem 01.01.2023 automatisch um 24,844 % auf 250 Euro.

Ein erteilter Freistellungsauftrag in Höhe von 500 Euro erhöht sich automatisch um 24,844 % auf 625 Euro.

Bei der Berechnung erfolgt eine Aufrundung auf den nächsten vollen Eurobetrag.

 

Haben Sie bislang keinen Freistellungsauftrag erteilt, ändert sich für Sie nichts.

Möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag anders aufteilen, können Sie nach dem 01.01.2023 eine Änderung in Ihrem Banking unter Service > Freistellungsauftrag vornehmen.

Möchten Sie von einem bestehenden Freistellungsauftrag für eine Einzelperson zu einem gemeinsamen Freistellungsauftrag oder umgekehrt wechseln, nutzen Sie hierfür bitte das Formular. Senden Sie uns dieses aufgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail im Anhang zu. Nach erfolgreicher Bearbeitung bestätigen wir Ihnen die Änderung in der Postbox im Banking.