Information zum Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Freibeträge für Kapitalerträge. Alleinstehende profitieren von einer Erhöhung von 801 Euro auf 1.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Lebenspartner und Lebenspartnerinnen steigt der Betrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.  

Sie müssen nichts tun. Bereits bestehende Freistellungsaufträge werden wir zum 01.01.2023 automatisch wie folgt anpassen:

  • Sofern Sie den maximalen Betrag von 801 Euro erteilt haben, passen wir diesen auf 1.000 Euro an.
  • Sofern Sie den maximalen Betrag von 1.602 Euro erteilt haben, passen wir diesen auf 2.000 Euro an.
  • Liegt Ihr erteilter Freistellungsauftrag unter der möglichen Höchstgrenze, erhöhen wir den Freistellungsbetrag prozentual um 24,844%.

Beispiel: 

  • Ein erteilter Freistellungsauftrag in Höhe von 200 Euro erhöht sich ab dem 01.01.2023 automatisch um 24,844 % auf 250 Euro.
  • Ein erteilter Freistellungsauftrag in Höhe von 500 Euro erhöht sich automatisch um 24,844 % auf 625 Euro.
  • Bei der Berechnung erfolgt eine Aufrundung auf den nächsten vollen Eurobetrag.

Haben Sie bislang keinen Freistellungsauftrag erteilt, ändert sich für Sie nichts.

Möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag anders aufteilen, können Sie nach dem 01.01.2023 eine Änderung in Ihrem Banking unter Service > Freistellungsauftrag vornehmen.

Einen Freistellungsauftrag von einer Einzelperson in einen gemeinsamen Auftrag ändern (oder umgekehrt)? Das geht ganz einfach. Verwenden Sie dafür bitte dieses Formular. Senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder als E-Mail-Anhang. Wir bestätigen die Änderung nach der Bearbeitung in Ihrem Postfach im Banking.