Die Bank of Scotland Deutschland ist Teil der britischen Lloyds Banking Group, die der britischen Gesetzgebung unterliegt. Nach der Finanzkrise wurden in Großbritannien Gesetze verabschiedet, um Kunden und ihre täglichen Bankgeschäfte besser zu schützen. Die neuen Regeln bedeuten, dass große britische Banken Bankdienstleistungen für Privatkunden, wie Girokonten und Sparkonten von den Risiken in anderen Teilen des Geschäfts abtrennen müssen (z.B. vom Investment Banking). Dies wird als Ring-Fencing bezeichnet. Diese Regeln werden von allen britischen Banken bis zum 1. Januar 2019 entsprechend umgesetzt.

Im Detail bedeutet das, dass die Gesetzgebung von allen britischen Bankengruppen mit Einlagen von Privat- und Kleinunternehmenskunden i.H.v. von über £ 25 Mrd. (gemittelt über einen Zeitraum von drei Jahren) im Vereinigten Königreich und ihren Zweigstellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlangt, ihre Aktivitäten in zwei Teilbereiche zu trennen:

  • Eine sogenannte „ring-fenced bank“ (RFB), also ein „eingezäunter“ und somit besonders geschützter Bereich der Bank, zu dem das Privatkundengeschäft und die meisten standardisierten Bankgeschäfte gehören sollen.
  • Eine sogenannte „non-purpose-feeds bank“ (NRFB) für komplexere Kundenbedürfnisse sowie Bankgeschäfte, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden


Die Bank of Scotland Deutschland, Niederlassung Berlin wird Teil der ring-fenced Bank sein. Dies beinhaltet auch alle Bankdienstleistungen und für Kunden der Bank of Scotland Deutschland, Niederlassung Berlin werden sich keine Änderungen ergeben. Ihre Kontoverbindung bleibt wie sie ist und Sie können Ihre Bankgeschäfte so wie bisher tätigen.

Einige Ring-Fencing Änderungen werden durch ein förmliches Gerichtsverfahren vorgenommen. Sie haben im Rahmen dessen die Möglichkeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn Sie durch diese Änderungen negative Folgen befürchten. Sie finden weitere Informationen, einschließlich der wichtigsten Daten zum Gerichtsprozess und zur Einreichung eines Einspruchs unter unter http://www.lloydsbankinggroup.com/our-group/group-overview/ring-fencing/

Bitte beachten Sie, dass das Gericht die Art und Weise, in der Ihr Einspruch beantwortet wird, nach dem 28. Februar 2018 einschränken kann und es deshalb sinnvoll ist, diesen vorher einzulegen.
 

Weitere Informationen

Wenn Sie sich genauer über das Ring-Fencing-Verfahren informieren möchten, finden Sie weitere hilfreiche Informationen auf den folgenden Seiten (in englischer Sprache):