Kontoauszug

Ab Januar wird der Jahreskontoauszug zu Ihrem Tagesgeldkonto im Banking verfügbar sein. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Postbox. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihr Kontoauszug online zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen werden die Kontoauszüge für unsere Kunden schrittweise bis Ende Januar 2023 online bereitgestellt.

Die Bank of Scotland wünscht Ihnen schöne Feiertage. Kommen Sie gut und gesund in das neue Jahr!

Jahressteuerbescheinigung 2022       

Die Jahressteuerbescheinigung stellen wir unseren Kunden als Download in Ihrer persönlichen Postbox im Banking unter dem Menüpunkt Postbox zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Diese kann online abgerufen, aber auch auf dem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden. Das Hochladen der Steuerbescheinigung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2023.

Freistellungsauftrag

Für Ihre Kapitalerträge, z. B. Zinszahlungen, führen wir automatisch Steuern an das Finanzamt ab. Um den automatischen Steuerabzug zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen.

Als Einzelperson können Sie Kapitalerträge bis zur Höhe von 801 Euro (Sparer-Pauschbetrag) jährlich freistellen. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von maximal 1.602 Euro.

Sie können Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen, aber die gesetzliche Höchstgrenze von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro darf nicht überschritten werden. (Hinweis: Ab dem 01.01.2023 ändern sich die Höchstgrenzen des Sparerpauschbetrags. Für die Zinszahlung 2022 finden allerdings noch die alten Beträge Anwendung. Sie finden alle nötigen Informationen dazu hier.)

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages für Ehe-/Lebenspartner nicht möglich ist, da unsere Konten als Einzelkonten geführt werden und steuerlich nicht verknüpft werden können. Ein Freistellungsauftrag gilt frühestens ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten pro Kunde.

Freistellungsaufträge können Sie in Ihrem persönlichen Banking-Bereich unter dem Menüpunkt Service > Freistellungsauftrag beauftragen.

Zinsgutschrift

Die für das Jahr 2022 aufgelaufenen Zinsen für Ihre Geldanlage auf dem Tagesgeldkonto werden Ihnen im Rahmen unseres Jahresabschlusses am 31.12.2022 auf Ihrem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Eine genaue Auflistung der Zinseinkünfte und der ggf. abgeführten Steuern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug.

Information für Kirchensteuerpflichtige

Hat sich der Status Ihrer Religionszugehörigkeit im Jahr 2022 geändert? Dann können Sie uns mit einer Anlassabfrage beauftragen, damit wir Ihren aktuellen Kirchensteuerstatus für zukünftige Zinsausschüttungen berücksichtigen können. Andernfalls wird der Kirchensteuerstatus der Regelabfrage angewendet, den wir vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt haben.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Damit wir den Steuerabzug auf Kapitalerträge für Sie aussetzen können, ist die Vorlage der NV-Bescheinigung erforderlich.

Senden Sie uns diese bitte im Original oder in Kopie per E-Mail oder Brief zu. Bitte beachten Sie mit Blick auf den Schutz Ihrer Daten, dass es sich bei der Einreichung per E-Mail um einen ungesicherten Kanal handelt. 

Unsere Postanschrift lautet:

Bank of Scotland
Kundenservice/NV
10886 Berlin

Die Berücksichtigung Ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen per Postbox in Ihrem Banking.

Sofern Sie uns bereits eine für das Jahr 2022 gültige Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich.

Abschaffung Solidaritätszuschlag

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt nicht für Kapitalerträge. Sie müssen weiterhin auf Ihre Kapitalerträge Solidaritätszuschlag zahlen, wenn für Ihre Zinserträge die Abgeltungssteuer anfällt. Diese führen wir weiterhin automatisch an das Finanzamt ab.