Wichtige Informationen im Überblick
 

Die britischen Bürgerinnen und Bürger haben im Volksentscheid am 23. Juni 2016 mehrheitlich für einen Austritt Großbritanniens aus der EU gestimmt. Das Großbritannien ist somit zum 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Da die Übergangsphase zum 31. Dezember 2020 endet und aufgrund von damaligen Unstimmigkeiten keine Verlängerung mehr möglich ist, ist Großbritannien ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion.

Die Bank of Scotland Deutschland ist vom Ausstieg Großbritanniens aus der EU nicht betroffen. Für die Kunden der Bank of Scotland in Deutschland ergeben sich dadurch auch keine Änderungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein umfassendes Abkommen geschlossen wird oder nicht. Ihre Einlagen sind weiterhin im Rahmen der deutschen Einlagensicherung geschützt. 

Am 25. März 2019 hat die Bank of Scotland Deutschland ihre Geschäftstätigkeit an die neu gegründete Lloyds Bank GmbH übertragen. Dadurch können wir die Geschäftstätigkeit in Deutschland fortführen, ohne von den Folgen durch den EU-Austritt Großbritanniens betroffen zu sein. Die Lloyds Bank GmbH verfügt seit Dezember 2018 über eine Banklizenz für den deutschen Markt. Sie ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10117 Berlin angeschlossen. Dadurch sind Ihre Einlagen bei uns bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde geschützt. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Website des EdB sowie im Informationsbogen für den Einleger.

Häufig gestellte Fragen

Unser Ziel war es, auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU weiterhin für unsere Kunden die Geschäftstätigkeit in Deutschland fortzuführen. Unser Mutterkonzern hatte daher einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Banklizenz gestellt, so dass alle Bankgeschäfte über diese neue Gesellschaft wie gehabt weitergeführt werden können.

Die Lloyds Bank GmbH agiert seit März 2019 im Rahmen der eigenen Banklizenz am deutschen Markt und wir können damit unabhängig vom Austritt Großbritanniens unsere Geschäftstätigkeit fortsetzen. Daher sind wir der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angeschlossen.

Die Lloyds Bank GmbH, die in Deutschland unter der Marke „Bank of Scotland“ agiert, ist der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Diese garantiert eine maximale Entschädigungszahlung in Höhe von 100.000 EUR pro Anleger.

Es ergeben sich keine Änderungen für Ihre Einlagen oder das Kreditgeschäft.