Aktuell erreichen uns viele Rückfragen zum Freistellungsauftrag des Jahres 2022:
Die Freistellungsaufträge wurden von uns am 01.01.2023 automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben erhöht. Bei der Zinszahlung am 31.12.2022 wurde der Freistellungsbetrag für 2022 berücksichtigt. Die wichtigsten Infos dazu haben wir > hier für Sie zusammengefasst.