Keine versteckten Gebühren bei Krediten

Kosten und Gebühren bei der Bank of Scotland

Die Bank of Scotland erhebt keine extra  Gebühren oder Kosten für ihre Kredite. Dies ist so auch in unserem Preis und Leistungsverzeichnis hinterlegt. Alle regulär anfallenden Kosten sind bereits in der monatlichen Kreditrate enthalten. Diese setzt sich bei uns zusammen aus

  • Tilgungsanteil der Kreditschuld
  • Zinsanteil

Kostenlos sind bei der Bank of Scotland z.B. die folgenden Services

  • Vorzeitige Rückzahlung Ihrer ursprünglichen Kreditsumme bis zu 20% pro Jahr
  • Ablösebescheinigung
  • alle Änderungen konto- und personenbezogener Daten
  • Nutzung des Kreditkontos
  • Kontoauszug

Gebühren erheben wir in der Regel nur bei Zahlungsrückstände

  • Für ausbleibende Zahlungen berechnet die Bank dem Kreditnehmer den gesetzlichen Verzugszinssatz in  Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Der Basiszinssatz wird von der  Deutschen Bundesbank ermittelt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt.

Darf eine Bank Bearbeitungsgebühren verlangen?

Grundsätzlich gilt, dass eine Bank für die Gewährung eines Verbraucherkredits ausschließlich Zinsen beanspruchen kann. Diese Zinsen sollten alle entstehenden Kosten des Ratenkredits abdecken. Eine Bank kann beispielsweise nicht für die durch die Kreditprüfungen anfallenden Kosten der Schufa oder Kosten der Antragsbearbeitung ein gesondertes Entgelt verlangen. Die für die Kreditprüfung entstehenden Aufwände liegen im eigenen Interesse der Bank: Diese muss im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung sicherstellen, dass sie wirtschaftlich arbeitet und es zu möglichst wenigen Kreditausfällen kommt. Die Bank prüft zukünftige Kreditnehmer mit statistischen Analysen und Kredit-Scorings. Diese Prüfungen verursachen Kosten. Die Bank darf diese Kosten nicht auf die Kunden übertragen. Es wäre für den Verbraucher mit Kreditbedarf letztlich eine erhebliche Benachteiligung, wenn Banken diese Gebühren einfach weiterreichen würden. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits in einem richtungsweisenden Urteil klargestellt: z.B. sind Gebühren bei Nichtausführung von Überweisungen ebenso unzulässig (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1997, Az. XI ZR 5/97) wie eine Gebühr bei Pfändung (BGH, Urteil vom 18. Mai 1999, Az. XI ZR 219/98).

Was ist bei der Kreditauswahl zu beachten?

Vergleichen Sie bei Kreditangeboten immer den effektiven Jahreszins. Dieser ist das Preisschild des Kreditproduktes. Er enthält die jährlichen Gesamtkosten des Kredits, bezogen auf die ausgewählte Laufzeit. Da Bearbeitungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind, können in den Gesamtkosten des Kredits lediglich weitere Nebenkosten eine Rolle spielen: Einige Banken verlangen zum Beispiel auch eine Kontoführungsgebühr für das Kreditkonto. Oft werden auch Kreditvermittlungsprovisionen oder Bereitstellungszinsen in den Nebenkosten berücksichtigt. 
 
Eine Restschuldversicherung ist meist nicht Teil des effektiven Jahreszinses und kann ein anfangs attraktives Kreditangebot deutlich verteuern. Deshalb sollten sie bei der Berechnung der Kreditkosten unbedingt berücksichtigt werden. 
 
Wir weisen in unseren Angeboten immer den effektiven Jahreszins aus. Deshalb können wir Ihnen schnell einen Vergleich mit anderen Angeboten ermöglichen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen keine Kontoführungsgebühren in Rechnung. 

Warum bietet die Bank of Scotland keine Restschuldversicherung an?

Restschuldversicherungen sollen den Kreditnehmer oder seine Hinterbliebenen vor dem Risiko des künftigen Zahlungsausfalls schützen. Diese Versicherungen zahlen im Falle von Tod, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Meist verteuert sich die durchaus sinnvolle Leistung durch Provisionen für Kreditvermittler oder Banken. Die so erwirtschafteten zusätzlichen Einnahmen ermöglichen es einigen Kreditinstituten, einen sehr günstigen Zinssatz anzubieten. Die Versicherung ist nicht verpflichtend. Dennoch wird sie sehr offensiv verkauft. Das Argument des schlechteren Kredit-Scorings des Kunden bei Verzicht ist zudem unzulässig. Trotzdem schließen viele Verbraucher auf dieser Grundlage die Versicherung ab. Gerade bei hohen Beträgen verteuert diese Form der Absicherung den Kredit. 
 
Wir finden, dass eine Restschuldversicherung, insbesondere bei kleineren Summen, nicht notwendig ist und den Kredit unnötig verteuert. Die zu versichernde Leistung wird meist durch andere Finanzangebote besser und günstiger abgedeckt (z.B. Risikolebensversicherung). Wir konzentrieren uns deshalb darauf, attraktive und transparente Kreditprodukte anzubieten. Lesen Sie mehr dazu in unserem Positionspapier

Warum gibt es so viel Kleingedrucktes bei Krediten?

Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, die Preise und Kosten für Kredite transparent darzustellen. Neben dem effektiven Jahreszins ist es wichtig zu verstehen, welchen Zinssatz zwei Drittel der Kunden erhalten haben. 
Oft wird in Vergleichen ein sehr attraktiver Zinssatz angeboten, den aber nur wenige Kunden erhalten. Dabei handelt es sich immer um den „Ab-Zinssatz“. Das repräsentative Beispiel klärt Kunden in diesem Fall über die übliche Zinshöhe der Bank auf. Diese sollte als Entscheidungskriterium herangezogen werden. Achten Sie daher darauf, die Zinsangebote in den Verbraucherportalen nach dem zuverlässigeren 2/3-Zinssatz zu ordnen. So finden Sie bessere Angebote. Damit lässt sich effektiver einschätzen, welche Kreditkosten auf Sie zukommen. Kalkulieren Sie dabei mit Ihrem gewünschten Betrag und der Vertragslaufzeit. Auf diese Weise können Sie finale Kreditangebote wirklich miteinander vergleichen. 
 
Die Bank of Scotland verzichtet grundsätzlich auf Kleingedrucktes. Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, finden sie unser repräsentatives Beispiel immer unter den jeweiligen Kreditrahmendaten oder dem entsprechenden Raten-/Autokreditrechner: 

Ratenkredit

*Gesetzliche Pflichtangaben (min/max Beispiel): Nettodarlehensbetrag 3.000€ - 50.000€ | Vertragslaufzeit (Monate) / Anzahl Raten 24 - 84 | Effektiver Jahreszins 4,89% bis 6,99% | Gebundener Sollzinssatz 4,78% bis 6,78% jährlich | Ratenhöhe 44,96€ - 2.233,65€ | Gesamtbetrag 3.216,45€ - 61.215,08€ Repräsentatives Beispiel: Bei einem Nettodarlehensbetrag in Höhe von 17.000€ ergibt das bei einer 67-monatigen Vertragslaufzeit und einem gebundenen Sollzinssatz von 5,93% pro Jahr einen effektiven Jahreszins von 6,09%. Die monatliche Rate beträgt 298,67€ bei einem Gesamtbetrag von 20.010,88€. Diese Kondition erhalten mindestens zwei Drittel der Kunden. Darlehensgeber ist Lloyds Bank GmbH (Geschäftsbezeichnung „Bank of Scotland“), Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin.

 
Autokredit

*Gesetzliche Pflichtangaben (min/max Beispiel): Nettodarlehensbetrag 3.000€ - 50.000€ | Vertragslaufzeit (Monate) / Anzahl Raten 24 - 84 | Effektiver Jahreszins 4,84% bis 5,99% | Gebundener Sollzinssatz 4,74% bis 5,83% jährlich | Ratenhöhe 43,58€ - 2.212,20€ | Gesamtbetrag 3.185,57€ - 60.453,91€ Repräsentatives Beispiel: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 19.000€ ergibt das bei einer 64-monatigen Vertragslaufzeit und einem gebundenen Sollzinssatz von 5,55% pro Jahr einen effektiven Jahreszins von 5,69%. Die monatliche Rate beträgt 343,66€ bei einem Gesamtbetrag von 21.994,11€. Diese Kondition erhalten mindestens zwei Drittel der Kunden. Darlehensgeber ist Lloyds Bank GmbH (Geschäftsbezeichnung „Bank of Scotland“), Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin.

 

Haben Sie mehr Fragen zu unseren Kreditangeboten, dann erfahren Sie hier mehr.

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