Keine versteckten Gebühren bei Krediten

Die Bank of Scotland zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf jegliche versteckte Gebühren verzichtet. Alle anfallenden Kosten kommunizieren wir transparent. Dies ist nicht bei allen Banken der Fall. Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie achten sollten, um versteckte Kreditgebühren zu identifizieren und zu vermeiden.

Kosten und Gebühren bei der Bank of Scotland

Die Bank of Scotland erhebt keine extra  Gebühren oder Kosten für ihre Kredite. Dies ist so auch in unserem Preis und Leistungsverzeichnis hinterlegt. Alle regulär anfallenden Kosten sind bereits in der monatlichen Kreditrate enthalten. Diese setzt sich bei uns zusammen aus

  • Tilgungsanteil der Kreditschuld
  • Zinsanteil

Kostenlos sind bei der Bank of Scotland z.B. die folgenden Services

  • Vorzeitige Rückzahlung Ihrer ursprünglichen Kreditsumme bis zu 20% pro Jahr
  • Ablösebescheinigung
  • alle Änderungen konto- und personenbezogener Daten
  • Nutzung des Kreditkontos
  • Kontoauszug

Gebühren erheben wir in der Regel nur bei Zahlungsrückstände

  • Für ausbleibende Zahlungen berechnet die Bank dem Kreditnehmer den gesetzlichen Verzugszinssatz in  Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Der Basiszinssatz wird von der  Deutschen Bundesbank ermittelt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt.

Darf eine Bank Bearbeitungsgebühren verlangen?

Grundsätzlich gilt, dass eine Bank für die Gewährung eines Verbraucherkredits ausschließlich Zinsen beanspruchen kann. Diese Zinsen sollten alle entstehenden Kosten des Ratenkredits abdecken. Eine Bank kann beispielsweise nicht für die durch die Kreditprüfungen anfallenden Kosten der Schufa oder Kosten der Antragsbearbeitung ein gesondertes Entgelt verlangen. Die für die  Kreditprüfung  entstehenden Aufwände liegen im eigenen  Interesse der Bank:  Diese muss im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung sicherstellen, dass sie wirtschaftlich arbeitet und es zu möglichst wenigen Kreditausfällen kommt. Auch die Bewertung von künftigen Kreditnehmern durch die Bank mithilfe von statistischen Analysen und Kredit-Scorings sind Aufwände des Geschäftsbetriebs und können nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.  Es wäre für den Verbraucher mit Kreditbedarf letztlich eine erhebliche Benachteiligung, wenn Banken diese Gebühren einfach weiterreichen würden.  Der Bundesgerichtshof hat dies bereits in einem richtungsweisenden Urteil klargestellt:  z.B. sind Gebühren bei Nichtausführung von Überweisungen ebenso unzulässig (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1997, Az. XI ZR 5/97) wie eine Gebühr bei Pfändung (BGH, Urteil vom 18. Mai 1999, Az. XI ZR 219/98).

Was ist bei der Kreditauswahl zu beachten?

Vergleichen Sie bei Kreditangeboten immer den effektiven Jahreszins. Dieser ist das Preisschild des Kreditproduktes und enthält die jährlichen Gesamtkosten des Kredits bezogen auf die ausgewählte Laufzeit. Da Bearbeitungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind, können in den Gesamtkosten des Kredits lediglich weitere Nebenkosten eine Rolle spielen: Einige Banken verlangen zum Beispiel auch eine Kontoführungsgebühr für das Kreditkonto. Oft werden auch Kreditvermittlungsprovisionen oder Bereitstellungszinsen in den Nebenkosten berücksichtigt. 

Eine Restschuldversicherung ist meist nicht Teil des effektiven Jahreszinses und kann ein anfangs attraktives Kreditangebot deutlich verteuern. Deshalb sollten sie bei der Berechnung der Kreditkosten unbedingt berücksichtigt werden. 

Wir weisen in unseren Angeboten immer den effektiven Jahreszins aus, um Ihnen schnell einen Vergleich mit anderen Angeboten zu ermöglichen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen keine Kontoführungsgebühren oder Ähnliches in Rechnung.

Warum bietet die Bank of Scotland keine Restschuldversicherung an?

Restschuldversicherungen sollen den Kreditnehmer oder seine Hinterbliebenen vor dem Risiko des künftigen Zahlungsausfalls schützen. Dabei werden von Banken Versicherungsleistungen zur Abdeckung des Todes, von Krankheit/Arbeitsunfähigkeit oder von Arbeitslosigkeit des Betroffenen angeboten. Meist wird die durchaus sinnvolle Leistung durch erhebliche Vertriebsprovisionen für Kreditvermittler oder Banken stark verteuert. Die so erwirtschafteten zusätzlichen Einnahmen ermöglichen es einigen Kreditinstituten, einen sehr günstigen Effektivzinssatz anzubieten:  Zwar wird die Restschuldversicherung nicht verpflichtend, jedoch sehr offensiv verkauft und es wird argumentiert, dass sich das Kredit-Scoring des Kunden verschlechtert, soweit man darauf verzichtet. Solche Argumente sind zwar unzulässig, haben aber so manchen Verbraucher schon zum Abschluss der Restschuldversicherung bewogen.  Gerade bei hohen Kreditbeträgen verteuert diese Form der Absicherung den Kredit zum Teil um mehrere tausend Euro, die der Kreditnehmer zusätzlich aufbringen muss.

Wir finden, dass eine Restschuldversicherung, insbesondere bei kleineren Kreditsummen, nicht notwendig ist und den Kredit unnötig verteuert. Die zu versichernde Leistung (z.B. Tod) wird meist durch andere Finanzangebote besser und günstiger abgedeckt (z.B. Risikolebensversicherung) und ist in vielen Haushalten schon vor der Kreditaufnahme vorhanden. Wir konzentrieren uns deshalb darauf attraktive und transparente Kreditprodukte ohne Wenn und Aber anzubieten. Lesen Sie mehr dazu in unserem Positionspapier.

Warum gibt es so viel Kleingedrucktes bei Krediten?

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute, Preise und Kosten des Darlehens transparent zu machen. Neben dem effektiven Jahreszins ist es deshalb auch wichtig zu verstehen, welchen Zinssatz der überwiegende Teil bzw. zwei Drittel der Kunden erhalten haben. 
Oftmals wird in Vergleichsportalen ein sehr attraktiver Zinssatz angeboten, den aber nur wenige Kunden erhalten werden. Dabei handelt es immer um den „Ab-Zinssatz“.  Das repräsentative Beispiel klärt Verbraucher in diesem Fall über die übliche Zinshöhe der kreditgebenden Bank auf und sollte als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden. Nutzen Sie deshalb unbedingt die Möglichkeit, in den bekannten Verbraucherportalen die Zinsangebote nach dem verlässlicheren 2/3 Zinssatz zu sortieren. Damit lässt sich besser einschätzen, welche Kreditkosten auf Sie zukommen. Und Kalkulieren Sie dabei stets mit Ihrem gewünschten Betrag und Vertragslaufzeit um die finale Kreditangebote wirklich miteinander vergleichen zu können.

Die Bank of Scotland verzichtet grundsätzlich auf Kleingedrucktes. Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, finden sie unser repräsentatives Beispiel immer unter den jeweiligen Kreditrahmendaten oder dem entsprechenden Raten-/Autokreditrechner:

Ratenkredit

*Gesetzliche Pflichtangaben (min/max Beispiel): Nettodarlehensbetrag 3.000€ - 50.000€ | Vertragslaufzeit (Monate) / Anzahl Raten 24 - 84 | Effektiver Jahreszins 4,89% bis 6,99% | Gebundener Sollzinssatz 4,78% bis 6,78% jährlich | Ratenhöhe 44,96€ - 2.233,65€ | Gesamtbetrag 3.216,45€ - 60.713,66€ Repräsentatives Beispiel: Bei einem Nettodarlehensbetrag in Höhe von 17.000€ ergibt das bei einer 67-monatigen Vertragslaufzeit und einem gebundenen Sollzinssatz von 5,30% pro Jahr einen effektiven Jahreszins von 5,43%. Die monatliche Rate beträgt 293,68€ bei einem Gesamtbetrag von 19.676,41€. Diese Kondition erhalten mindestens zwei Drittel der Kunden. Darlehensgeber ist Lloyds Bank GmbH (Geschäftsbezeichnung „Bank of Scotland“), Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin.

 
Autokredit

*Gesetzliche Pflichtangaben (min/max Beispiel): Nettodarlehensbetrag 3.000€ - 50.000€ | Vertragslaufzeit (Monate) / Anzahl Raten 24 - 84 | Effektiver Jahreszins 4,84% bis 5,99% | Gebundener Sollzinssatz 4,74% bis 5,83% jährlich | Ratenhöhe 43,58€ - 2.212,20€ | Gesamtbetrag 3.185,57€ - 59.956,27€ Repräsentatives Beispiel: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 19.000€ ergibt das bei einer 64-monatigen Vertragslaufzeit und einem gebundenen Sollzinssatz von 5,30% pro Jahr einen effektiven Jahreszins von 5,43%. Die monatliche Rate beträgt 341,46€ bei einem Gesamtbetrag von 21.853,32€. Diese Kondition erhalten mindestens zwei Drittel der Kunden. Darlehensgeber ist Lloyds Bank GmbH (Geschäftsbezeichnung „Bank of Scotland“), Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin.

 

Haben Sie mehr Fragen zu unseren Kreditangeboten, dann erfahren Sie hier mehr.

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