Vorsorgevollmacht – Wann Sie gilt und worauf Sie achten sollten
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. Mit dieser Maßnahme können Sie zudem Zeit einsparen, da Sie nicht an das Gericht, welches einen Vertreter für Sie festlegt, gebunden sind.
Trotz einer Vollmacht, gibt es auch hier Grenzen beim Betreuungsrecht wie zum Beispiel bei Maßnahmen, die Ihnen Ihre Freiheit entziehen oder bei risikoreichen medizinischen Behandlungen. Diese muss das Betreuungsgericht vor der Durchführung genehmigen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine von Ihnen erlassene Vorsorgevollmacht, in welcher Sie einen oder mehrere Vertreter nennen, tritt dann in Kraft, sofern alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig geregelt werden können (§ 164 BGB). Ihr/e Vertreter sind dann dazu befugt, rechtsgültige Entscheidungen für Sie zu treffen. Die Vorsorgevollmacht stellt eine Willenserklärung mit Rechtscharakter dar. Somit ist es möglich, dass Bevollmächtigte das Vertreten vor Gericht für Sie übernehmen.
Tipp: Ein alleiniger Vertreter ist, in den meisten Fällen, die bessere Wahl, da es bei der Wahl mehrerer Vertreter zu Unstimmigkeiten bzw. Meinungsverschiedenheiten kommen könnte. Bei Nicht-Übereinstimmung mehrerer Parteien entscheidet letztlich das Gericht über die Angelegenheiten.
Worin kann mich die/der Bevollmächtigte vertreten?
Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht drei Dinge regeln:
- Bevollmächtigte Person
- Aufgabenbereiche des Vertreters
- Wünsche, die der Vertreter zu beachten hat
Ihr Vertreter kann grundsätzlich in allen wichtigen und juristisch relevanten Angelegenheiten für Sie aktiv werden – zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder bei Wohnungsangelegenheiten.
Wem Sie eine Vollmacht erteilen können
Jede geschäftsfähige und volljährige Person ist dazu berechtigt, eine Vollmacht erteilt zu bekommen, welche entweder für alle oder nur für bestimmte Lebensbereiche gelten soll.
Wenn es um Ihre Bank-Angelegenheiten geht, ist eine zusätzliche Kontovollmacht von Vorteil, um Ihrem Vertreter garantierten Zugriff auf Ihr Konto gewähren zu können. Dabei legen Sie fest, in welchem Umfang Ihr Vertreter Transaktionen vornehmen darf und wie das dokumentiert werden soll. Bei Erbangelegenheiten kann z. B. mithilfe des Vertreters das Vermögen frühzeitig an die Erben ausgezahlt werden, damit diese noch von Steuerfreibeträgen profitieren können.