Stellt der Umstand, dass ich der Übermittlung meiner Daten nicht zugestimmt habe, einen Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht dar?
Nein, es handelt sich bei der Übermittlung der Daten um eine gesetzliche Verpflichtung der Bank. Die Bank benötigt zur Übermittlung der Daten keine Einwilligung des Kunden. Der Kunde wird jedoch über die Übermittlung der Daten informiert.