Kundeninformationen 2010

Wissenswertes zum Jahreswechsel 2011/2012

Folgendes sollten Sie beachten:

Freistellungsauftrag
Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Durch einen Freistellungsauftrag können Sie als privater Anleger bei Kreditinstituten die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungssteuer beantragen. Sie können Freistellungsaufträge bei mehreren Kreditinstituten bis zu einer Gesamthöhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner hinterlegen.

Ein Freistellungsauftrag gilt frühestens ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten pro Person. Aus steuerrechtlichen Gründen ist eine rückwirkende Anwendung eines Freistellungsauftrages leider nicht möglich. Die auf Ihre Kapitalerträge bereits abgeführten Steuerbeträge können Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet werden. Hierfür benötigen Sie in der Regel eine Jahressteuerbescheinigung von uns.

Jahressteuerbescheinigung
Die Zusendung der Steuerbescheinigungen für das Jahr 2011 erfolgt bis Ende April 2012. Bis zum Versand der Steuerbescheinigung haben Sie die Möglichkeit, die Summe der Kapitalerträge und der ggf. abgeführten Steuern Ihrem Kontoauszug zu entnehmen und in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Das Finanzamt wird die Jahressteuerbescheinigung bei Bedarf später von Ihnen zur Einsicht anfordern.

Einen Freistellungsauftrag für zukünftige Zinserträge können Sie vor deren Auszahlung bei uns in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich unter dem Menüpunkt "Kundenservice > Steuerdaten verwalten" hinterlegen.

Kontoauszug
Ihren Jahreskontoauszug finden Sie in Ihrem Onlinebanking-Bereich unter dem Menüpunkt "Kontoinformationen > Kontoauszug". Klicken Sie hier auf die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos und anschließend auf die Auszugsnummer, die Sie sich anzeigen lassen möchten. Bitte beachten Sie, dass Kontoauszüge für Festgeldkonten immer nach Ablauf eines Laufzeitjahres bzw. bei Fälligkeit erstellt werden.