Online-Banking in Stichworten

Finden Sie allgemeine und fachspezifische Begrifflichkeiten

Sicherheitszertifikat

Sicherheitszertifikate werden ausgestellt, um Internetseiten sicher zu machen und somit deren Echtheit nachzuweisen. Um ein Sicherheitszertifikat sehen zu können, klicken Sie auf das kleine Vorhängeschloss unten rechts in Ihrem Browserfenster. So können Sie nachprüfen, dass Sie sich auf einer echten Online-Banking (und nicht auf einer gefälschten) Internetseite befinden.

SIM-Karte

Die SIM-Karte (Subscriber Identity Module) ist eine kleine Chipkarte, welche der Mobiltelefoninhaber von einem Mobilfunkanbieter bekommt. Die SIM-Karte wird in ein Mobiltelefon gesteckt und dient der Identifikation des Nutzers im Netz. Darüber hinaus dient diese Karte auch als Speichermedium, u.a. für Adressen und Telefonnummern.

SMS

Die SMS (Short Message Service) ermöglicht die Versendung von kurzen Textnachrichten von einem Mobiltelefon zu einem anderen.

Spam

Unerwünschte E-Mails, die üblicherweise dubiose Produkte und Dienstleistungen anbieten. Es existieren zahlreiche Anti-Spam-Softwareprodukte. Ihren ersten Filter sollte dabei Ihr Internet Service Provider bieten – viele stellen Spamfilter zur Verfügung.

Spyware

Spyware ist - häufig ohne Ihre Zustimmung installierte – Software, die persönliche oder vertrauliche Informationen über Sie an Dritte weitergibt. Diese Informationen können Berichte über Ihr Surfverhalten enthalten, die für Marktforschungszwecke gesammelt werden, oder noch sensiblere Daten wie z.B. Ihre Kreditkartennummer.

SSL

SSL (Secure Sockets Layer) bietet die Möglichkeit, Informationen zu chiffrieren (zu verschlüsseln), wie beispielsweise Bankkontoinformationen, wenn diese von einem Webbrowser zu einem Webserver übertragen werden. Eine Internetadresse, die mit https: beginnt, zeigt, dass SSL verwendet wird, dass also die Internetseite sicher ist. Ein Sicherheitszertifikat ermöglicht es Ihnen, die Echtheit der sicheren Internetseite zu überprüfen.

Steuerbescheinigung

Diese benötigen Sie, um Ihren Anspruch gegenüber dem zuständigen Finanzamt auf Anrechnung gezahlter Kapitalertrag- und/oder Zinsabschlagsteuer sowie des Solidaritätszuschlags geltend zu machen.

 

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