Was ist ein Freistellungsauftrag?

Zinserträge sind in Deutschland steuerpflichtig. Jede natürliche Person, die in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz hat, kann einen vom Staat bestimmten Zinsertrag mittels eines Freistellungsauftrags von der Steuer befreien. Die aktuellen Höchstgrenzen für Freistellungsaufträge richten sich nach der aktuellen gesetzlichen Lage. Sie können uns in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich einen Freistellungsauftrag erteilen. Bitte loggen Sie sich dafür ein, wählen Sie in der Rubrik "Kundenservice" den Eintrag "Steuerdaten verwalten" und füllen Sie dort den Auftrag aus. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Freistellungsbetrag zu ändern oder ein Enddatum einzutragen. Wenn Sie verheiratet sind, gelten höhere Freistellungsbeträge.

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