Wer erhält Auskunft über das Vermögen von Verstorbenen?
Eine Auskunft über das Kontovermögen erteilen wir nur an Personen, die ihre Erbberechtigung ausreichend nachgewiesen haben. Sollten Sie zur Beantragung eines Erbscheins vorab eine Auskunft über den Kontostand benötigen, teilen Sie uns bitte Anschrift und Aktenzeichen des Nachlassgerichtes mit – wir werden die Auskunft dann umgehend direkt an das Nachlassgericht senden.
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