Worauf muss ich bei der Erteilung des Freistellungsauftrages achten?
1. Freistellungsauftrag für unverheiratete Kunden: Benutzen Sie bitte für die Erteilung oder Änderung des Freistellungsauftrages das entsprechende Formular in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich.
2. Freistellungsauftrag für verheiratete Kunden: Für den Freistellungsauftrag von verheirateten Kunden benötigen wir neben den Angaben des Kontoinhabers außerdem die Angaben des Ehepartners. Die Bank of Scotland wird aus Sicherheitsgründen dem Ehepartner den Vorgang in einem Brief bestätigen. Benutzen Sie bitte für die Erteilung oder Änderung des Freistellungsauftrages das entsprechende Formular in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich.
3. Freistellungsauftrag für neu verheiratete Kunden: Durch die Heirat werden bis dahin gestellte Freistellungsaufträge ungültig. Bitte erteilen Sie einen neuen Freistellungsauftrag für Ehepartner. Bitte beachten Sie, daß der neue Freistellungsauftrag schon aufgebrauchte Freibeträge beider Ehepartner des laufenden Jahres nicht unterschreiten darf. Für den Freistellungsauftrag von Ehepartnern benötigen wir neben den Angaben des Kontoinhabers außerdem die Angaben des Ehepartners. Die Bank of Scotland wird aus Sicherheitsgründen dem Ehepartner den Vorgang in einem Brief bestätigen.
4. Freistellungsauftrag bei Scheidung: Ein bestehender Freistellungsauftrag bleibt auch bei Scheidung bis zum Jahresende gültig. Für das folgende Jahr erteilen Sie bitte einen neuen Freistellungsauftrag für unverheiratete Kunden.
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2. Freistellungsauftrag für verheiratete Kunden: Für den Freistellungsauftrag von verheirateten Kunden benötigen wir neben den Angaben des Kontoinhabers außerdem die Angaben des Ehepartners. Die Bank of Scotland wird aus Sicherheitsgründen dem Ehepartner den Vorgang in einem Brief bestätigen. Benutzen Sie bitte für die Erteilung oder Änderung des Freistellungsauftrages das entsprechende Formular in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich.
3. Freistellungsauftrag für neu verheiratete Kunden: Durch die Heirat werden bis dahin gestellte Freistellungsaufträge ungültig. Bitte erteilen Sie einen neuen Freistellungsauftrag für Ehepartner. Bitte beachten Sie, daß der neue Freistellungsauftrag schon aufgebrauchte Freibeträge beider Ehepartner des laufenden Jahres nicht unterschreiten darf. Für den Freistellungsauftrag von Ehepartnern benötigen wir neben den Angaben des Kontoinhabers außerdem die Angaben des Ehepartners. Die Bank of Scotland wird aus Sicherheitsgründen dem Ehepartner den Vorgang in einem Brief bestätigen.
4. Freistellungsauftrag bei Scheidung: Ein bestehender Freistellungsauftrag bleibt auch bei Scheidung bis zum Jahresende gültig. Für das folgende Jahr erteilen Sie bitte einen neuen Freistellungsauftrag für unverheiratete Kunden.
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