Was kann ich tun, wenn ich mit der Reaktion auf meine Beschwerde unzufrieden bin?

Wenn die Bank of Scotland Ihr Problem nicht zufriedenstellend lösen kann, haben Sie die Möglichkeit, den Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken für eine Schlichtung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall können Sie Ihre Beschwerde direkt an diese Behörde richten. Ihre Beschwerde wird nach Erhalt aller relevanten Unterlagen durch Sie vom Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken an das Management Ihrer Bank weitergeleitet. Sollte in Ihrer Angelegenheit keine Einigung erzielt werden fällt der Ombudsmann eine Entscheidung.

Kontaktdetails Ombudsmann:
Ombudsmann der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
D-10062 Berlin


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