Ratenpause heißt, dass der Tilgungsanteil Ihrer Rate ausgesetzt wird und nur der Zinsanteil in dem Monat der Ratenpause eingezogen wird.

Als Kunde der Bank of Scotland haben Sie nach 12 bezahlten Kreditraten die Möglichkeit, eine Ratenpause für einen gesamten Monat zu beantragen – und das völlig kostenlos. Auf diese Weise können Sie sich einen finanziellen Spielraum einräumen, wenn Sie ihn benötigen.

  • Ja! Die Beantragung der Ratenpause muss uns 14 Tage vor der Fälligkeit der zu pausierenden Rate erreichen.
  • Innerhalb der letzten 12 Ratenzahlungen wurde keine Ratenpause in Anspruch genommen.
  • Aus technischen Gründen können wir Ihnen die Ratenpause nur dann anbieten, wenn Sie uns vorab ein Lastschriftmandat erteilt haben und Ihre regulären monatlichen Ratenzahlungen von uns eingezogen werden.
  • Sie hatten in den letzten 12 Monaten vor der Ratenpause keine Zahlungsrückstände. Außerdem konnte die monatliche Rate immer pünktlich von Ihrem Konto eingezogen werden.

Für die Beantragung der Ratenpause stehen Ihnen mehrere Kommunikationswege zur Verfügung. Gerne können Sie uns Ihren Wunsch zur Pausierung per E-Mail, Nachricht im Banking, Brief oder Telefon mitteilen. Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Sollten die Voraussetzungen für Ihren Antrag erfüllt sein, erhalten Sie von uns eine Bestätigung innerhalb Ihrer Banking Postbox.

Ja, für die Ratenpause fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Zinszahlung weiterhin anfällt und auch für den Monat der Ratenpause eingezogen wird.

Ja. Wenn Sie die Ratenpause beanspruchen, wirkt sich dies laufzeitverlängernd auf Ihren Kreditvertrag aus. Sollten Sie z. B. einmal die Ratenpause beansprucht haben, so verlängert sich Ihre Kreditlaufzeit um einen weiteren Monat.

Statt eine Ratenpause zu beantragen, haben Sie die Möglichkeit, einen bestehenden Kredit schnell und einfach bei der Bank of Scotland umzuschulden. Sie haben dann Ihre Kredite übersichtlich bei nur einem Bankinstitut hinterlegt. Informieren Sie sich hier über eine Umschuldung.